RescEU: Europäische Kommission schlägt neues europäisches System zur Bewältigung von Naturkatastrophen vor
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Angesichts der immer häufiger auftretenden und komplexeren Naturkatastrophen, wie Waldbrände, Überschwemmungen und Erdbeben, hat die Europäische Kommission bereits am 23.11.2017 einen Vorschlag zur Verbesserung des seit dem Jahr 2001 bestehenden EU-Katastrophenschutzverfahrens gemacht. Damit soll das bestehende System überarbeitet und eine neue europäische Reserve von Katastrophenschutzkapazitäten (rescEU) eingerichtet werden, nicht nur zur direkten Unterstützung, sondern auch zur besseren Vorbeugung von Naturkatastrophen. Denn nach Angaben der Europäischen Kommission starben in 2017 bei Naturkatastrophen 200 Menschen und mehr als eine Million Hektar Wald wurde vernichtet.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission umfasst zwei Aktionsfelder:
1. Stärkung der europäischen Kapazitäten für die Katastrophenabwehr:
rescEU wird Ressourcen wie Löschflugzeuge und Wasserpumpen umfassen, die die nationalen Kapazitäten ergänzen. Alle Kosten und Kapazitäten von rescEU sollen vollständig von der Europäischen Union finanziert werden, wobei die Kommission die operative Kontrolle über die Ressourcen behält und auch über ihren Einsatz entscheidet.
Außerdem wird die Kommission, die bisher nur die Transportkosten übernommen hat, durch Finanzierung von Anpassungs- Reparatur-, Transport- und Betriebskosten die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer nationalen Kapazitäten unterstützen. Die entsprechenden Kapazitäten sollen dann Teil des Europäischen Katastrophenschutz-Pools sein und im Katastrophenfall zur Verfügung gestellt werden.
2. Verstärkte Katastrophenprävention und -vorsorge
Die EU-Mitgliedstaaten sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission ihre nationalen Strategien zur Katastrophenprävention und -vorsorge austauschen, um mögliche Lücken ermitteln und beseitigen zu können. Die EU-Kommission will parallel Abstimmung und Kohärenz mit bestehenden EU-Politikbereichen verbessern, in denen die Katastrophenprävention und -vorsorge ebenfalls ein Thema ist. Hierzu gehören beispielsweise die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der Solidaritätsfonds, Umweltvorschriften (z.B. Pläne für das Hochwassermanagement und ökosystembasierte Lösungen), Forschung und Innovation sowie Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.
Außerdem sollen Verwaltungsverfahren gestrafft werden, um den Zeitaufwand für die Bereitstellung lebensrettender Hilfe zu reduzieren.
Angesichts der Vorstellung des neuen Systems sagte Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission: „Europa darf nicht tatenlos zusehen, wenn unsere Mitgliedstaaten von Naturkatastrophen heimgesucht werden und Hilfe benötigen. Naturkatastrophen sind zum traurigen Normalfall geworden, kein Land in Europa ist davor gefeit. Tritt eine Katastrophe ein, so möchte ich, dass die Europäische Union mehr tut, als nur ihr Beileid auszusprechen. Europa ist ein Kontinent der Solidarität. Wir müssen uns besser als bisher vorbereiten und unseren Mitgliedstaaten schneller an vorderster Front zu Hilfe kommen“.
Der Vorschlag wird zur Zeit noch von der Europäischen Kommission mit allen EU-Mitgliedstaaten diskutiert und abgesprochen, in Deutschland mit den Bundesländern, da sie für den Katastrophenschutz zuständig sind.
Hintergrund:
Das zur Zeit vorhandene Katastrophenschutzverfahren wurde im Jahr 2001 eingeführt und beruht auf einem freiwilligen System, in dem die EU die Koordinierung von Notfalleinsätzen in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten übernimmt und dabei auf freiwillige Hilfsangebote der Mitgliedstaaten angewiesen ist. Die Koordinierung der Notfalleinsätze läuft über das in Brüssel ansässige Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen.
Seit der Einrichtung wurden laut Angaben der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mehr als 400 Katastrophenfälle koordiniert und überwacht und es gingen über 250 Unterstützungsersuchen von den Mitgliedstaaten ein. Seit 1980 hat die EU durch solche Schadensereignisse u.a. finanzielle Verluste in Höhe von 360 Mrd. Euro erlitten.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren kann von den EU-Mitgliedstaaten als Reaktion auf Naturkatastrophen aber auch von Menschen verursachten Katastrophen aktiviert werden. Am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligen sich neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und die Türkei. Auch die Teilnahme an rescEU soll diesen Ländern als Zeichen der europäischen Solidarität angeboten werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 23.11.2017
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