Online-Plattformen verpflichten sich zum Kampf gegen Desinformation
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Online-Plattformen, darunter Facebook und Google, und Industrieverbände aus Kommunikation und Werbung haben am 26.09.2018 einen Verhaltenskodex zur Selbstregulierung vorgestellt, mit dem sie sich zur Bekämpfung von Online-Desinformation verpflichten. EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel begrüßte den Verhaltenskodex als einen Schritt in die richtige Richtung, forderte aber zugleich die Plattformen auf, ihre Anstrengungen gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet zu verstärken: "Der von der Industrie vorgelegte Verhaltenskodex ist das erste greifbare Ergebnis der Mitteilung, die die Kommission im vergangenen April angenommen hat. Er ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Problem, das allgegenwärtig ist und das Vertrauen der Europäer in demokratische Prozesse und Institutionen bedroht. Dies ist das erste Mal, dass sich die Industrie auf eine Reihe von Selbstregulierungsstandards zur weltweiten Bekämpfung von Desinformation auf freiwilliger Basis geeinigt hat. Sie verpflichtet sich zu einer breiten Palette von Aktionen, von Transparenz in der politischen Werbung bis hin zur Schließung von Scheinkonten."
Der Verhaltenskodex soll zu einer transparenten, fairen und vertrauenswürdigen Online-Kampagne im Vorfeld der Europawahlen im Frühjahr 2019 beitragen und gleichzeitig die Grundprinzipien Europas der freien Meinungsäußerung, der freien Presse und des Pluralismus respektieren. Dieser Schritt ergänzt die Empfehlung der Kommission zu Wahlkooperationsnetzen, Online-Transparenz, Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und Bekämpfung von Desinformationskampagnen, die am 12. September von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vorgestellt wurde. Online-Plattformen müssen vor allem in dieser entscheidenden Phase vor den Wahlen als verantwortungsvolle soziale Akteure auftreten. Sie müssen ihr Möglichstes tun, um die Verbreitung von Desinformation zu stoppen.
Die Kommission wird die erzielten Fortschritte genau verfolgen und die ersten Ergebnisse des Verhaltenskodex bis Ende 2018 analysieren. Sollten sich die Ergebnisse als unbefriedigend erweisen, kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, darunter auch solche von regulatorischer Art.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 26.09.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (11.10.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.