Noch rechtzeitig zu Weihnachten: Online-Einkauf ohne Grenzen
Europa |
Am 3. Dezember 2018 tritt die neue Verordnung, die das ungerechtfertigte Geoblocking beendet, in Kraft. Wo auch immer Kunden sich in der EU befinden, werden sie online auf Waren und Dienstleistungen zugreifen können. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Verordnung zuständig sein.
Bislang konnten Käufer aus einem EU-Land auf 63 Prozent der Websites in anderen EU-Ländern nicht einkaufen. Sie wurden durch Geoblocking daran gehindert. "Jetzt beenden wir diese Praxis. Wir wollen ein Europa ohne Barrieren, und dazu gehört auch die Beseitigung von Barrieren beim Online-Einkauf," heißt es von Seiten der zuständigen EU-Kommissarinnen.
Neben dem Ende der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzbestimmungen und der Möglichkeit für die Bürger, mit ihren Online-Inhalten zu reisen, ist das Ende des ungerechtfertigten Geoblockings eine weitere wichtige Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Wirklichkeit werden lässt und konkrete Vorteile für Bürger und Unternehmen bringt.
Die neuen Vorschriften werden es den Verbrauchern ermöglichen, eine größere Auswahl an Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erhalten. Gleichzeitig werden Unternehmen ihre Kundenbasis grenzüberschreitend erweitern und geringere Transaktions- und Verwaltungskosten erzielen. Die Verordnung ist auch Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, die den besseren Schutz der Verbraucher im Internet, einen erschwinglicheren grenzüberschreitenden Paketverkehr und einfachere Mehrwertsteuervorschriften umfassen, um den Kauf und Verkauf von Waren im Internet zu erleichtern.
Alle Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, für eine wirksame Umsetzung dieser Vorschriften zu sorgen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine wirksame Durchsetzung der Verordnung ab dem ersten Tag erfolgt. Zudem fordern die drei EU-Kommissarinnen eine Einigung über harmonisierte Regeln für den Verkauf digitaler Waren und Dienstleistungen und den Online-Kauf. Alle diese Elemente seien entscheidend, um einen gut funktionierenden und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt zu schaffen.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 03.11.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (03.12.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.