Kommission bietet zusätzliche Unterstützung für dürregeschädigte Landwirte
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Die derzeitige lang anhaltende Dürreperiode in mehreren EU-Ländern hat erhebliche Folgen für die Erzeugung von Kulturpflanzen und Tierfutter und könnte sich schließlich auch auf das Wohl der Tiere auswirken. Darüber hinaus wirkt sich die geringere Menge an Tierfutter besonders auf die Einkommen von Tierhaltern aus, da höhere Kosten auf sie zukommen, falls das Futter später im Jahr knapp wird.
Die Landwirte können die ihnen zustehenden Direktzahlungen und Zahlungen für die ländliche Entwicklung als Vorschuss erhalten. Zudem wird ihnen mehr Flexibilität eingeräumt, um auf Flächen, die normalerweise nicht für die Erzeugung genutzt würden, Futter für ihre Tiere anzubauen.
Landwirtschaftskommissar Phil Hogan erklärte dazu bereits am 2. August 2018: "Ich bin sehr beunruhigt über diese anhaltenden klimatischen Entwicklungen. Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen. Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Aktionen und Maßnahmen im Rahmen unserer Gesetzgebung zu prüfen."
Zwei konkrete Entscheidungen wurden bereits getroffen, um dürregeschädigten Landwirten zusätzlich zu der in den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Unterstützung zu helfen:
- Höhere Vorschusszahlungen: Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und bis zu 85 Prozent der Zahlungen für die ländliche Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt erst im Dezember, um ihre Liquidität zu verbessern;
- Es gibt Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungsanforderungen, insbesondere von der Anbaudiversifizierung und den Vorschriften für ökologische Vorrangflächen auf brachliegendem Land, damit diese Flächen zur Erzeugung von Tierfutter genutzt werden können. Auch weitere Ausnahmen von den Ökologisierungsanforderungen werden erwogen, um den Landwirten mehr Flexibilität für den Futtermittelanbau zu geben. Diese Maßnahmen werden vor allem Tierhaltern zugutekommen.
Bestehende Unterstützung im Rahmen der GAP
Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können unter bestimmten Bedingungen Hilfen von bis zu 80 Prozent der dürrebedingten Schäden (oder bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) gezahlt werden. Der Kauf von Futter kann für eine Beihilfe entweder als materieller Schaden oder als Einkommensverlust infrage kommen.
Entschädigungszahlungen können auch ohne vorherige Mitteilung an die Kommission gewährt werden (sogenannte "De-minimis-Beihilfen"). Hierbei können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Beihilfen von bis zu 15 000 EUR pro Landwirt gewähren.
Im Bereich der ländlichen Entwicklung sind in den bestehenden GAP-Vorschriften mehrere Optionen vorgesehen:
- Wird die Dürre in einem Mitgliedstaat als "Naturkatastrophe" anerkannt, kann für die Wiederherstellung des durch die Dürre geschädigten landwirtschaftlichen Produktionspotenzials Unterstützung in Höhe von bis zu 100 Prozent gezahlt werden. Dieses Geld kann für Investitionen wie die Neuansaat von Weideflächen verwendet werden. Die Maßnahme kann rückwirkend aktiviert werden.
- Die Landwirte können ihren jeweiligen nationalen Behörden außergewöhnliche Umstände melden, woraufhin sie der Mitgliedstaat von ihren Verpflichtungen im Rahmen verschiedener Regelungen entbinden kann. So kann Landwirten beispielsweise erlaubt werden, Pufferstreifen zum Futteranbau zu nutzen.
- Die Mitgliedstaaten können die Landwirte durch Risikomanagementinstrumente unterstützen. So können sie beispielsweise einen finanziellen Beitrag zu Fonds auf Gegenseitigkeit leisten, aus denen betroffenen Landwirten ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird. Zudem erhalten Landwirte, die einen Einkommensverlust von mehr als 30 % ihres durchschnittlichen Jahreseinkommens erleiden, einen finanziellen Ausgleich.
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihr Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums einmal jährlich zu ändern, um eine der genannten Maßnahmen in das Programm aufzunehmen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen und der kontinuierlichen Überwachung der Dürresituation und ihrer Auswirkungen durch europäische Satelliten steht die Kommission mit allen Mitgliedstaaten in Kontakt, um aktuelle Informationen darüber zu erhalten, welche Folgen die Dürre dieses Frühjahrs und Sommers für die Landwirte hat. Anhand der Informationen, die bis zum 31. August eingehen müssen, wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen der Kommission angemessen sind. Darüber hinaus dienen diese Informationen dazu, Entscheidungen über eine mögliche Änderung bereits getroffener Maßnahmen oder über etwaige zusätzliche, als angemessen betrachtete Maßnahmen zu treffen.
Quelle und weitere Informationen:
EU Presseinformation IP/18/4801
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.08.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.