Halogenlampen verschwinden vom Markt: Fragen und Antworten zu den neuen Ökodesign-Vorschriften für Leuchtmittel
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Seit dem 1. September 2018 sparen die Europäerinnen und Europäer Geld und Energie: dann dürfen ineffiziente Halogenlampen der Klasse "D" oder schlechter nicht mehr hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Bereits 2009 hatten die EU-Staaten und das Europäische Parlament ein Produktionsverbot für die ineffizienten, meist birnen- oder kerzenförmigen, Halogenlampen mit ungebündeltem Licht beschlossen, nun läuft die Übergangsfrist aus. Altbestände dürfen noch abverkauft werden. Nicht betroffen sind Halogenglühlampen, die häufig in Schreibtischlampen und Flutlicht-Scheinwerfern verwendet werden, oder die beliebten "Spots" für Deckenstrahler.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Entscheidung betrifft Netzspannungs-Halogenglühlampen mit ungebündeltem Licht. Nicht betroffen sind Halogenglühlampen, wie sie häufig in Schreibtischlampen und Flutlicht-Scheinwerfern verwendet werden (z. B. Lampen der Klassen R7, G9 und G4); für diese gelten Ausnahmeregelungen. Auch Niederspannungs-Halogenglühlampen wie die beliebten "Spots" sind nicht betroffen.
Welche potenziellen Einsparungen gibt es für den Verbraucher?
Energieverbrauch:
LED-Lampen brauchen meist wesentlich weniger Energie - oft weniger als 10 Prozent - als das Halogen-Äquivalent. Da die meisten Haushalte über mehrere solcher Lampen verfügen, können erhebliche Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt werden. Viele Verbraucher sind bei der Beleuchtung zumindest zum Teil sowieso schon auf LED-Lampen umgestiegen.
Lebensdauer:
LED-Lampen haben in der Regel eine Lebensdauer von zehn bis 20 Jahren, während ihre Halogen-Äquivalente in der Regel alle drei bis vier Jahre ausgewechselt werden müssen.
Recycling:
Im Prinzip können die meisten der von der Änderung der Vorschriften betroffenen Halogen- und LED-Lampen recycelt werden. Die längere Lebensdauer von LEDs bedeutet jedoch, dass EU-weit insgesamt wesentlich weniger Leuchtmittel recycelt werden müssen.
Einzelhandelspreise:
Noch vor wenigen Jahren waren LED-Lampen deutlich (vier- bis fünfmal) teurer als Halogenlampen (auch wenn sie sich langfristig trotzdem rechneten). Die Preise sind jedoch erheblich gesunken, da sich die Technologie entwickelt hat und größere Stückzahlen produziert werden. Das ist zum Teil auch auf die Entscheidung der EU zurückzuführen, die Halogenlampen nach einer Übergangsfrist langfristig zu verbieten. Dadurch sind die Unterschiede bei den Einzelhandelspreisen deutlich zurückgegangen, insbesondere für Leuchtmittel, die in Privathaushalten verwendet werden.
Welche potenziellen kumulativen Einsparungen sind EU-weit zu erwarten?
Energieverbrauch:
Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 über die Auswirkungen der geplanten Änderungen sind erhebliche Einsparungen beim jährlichen Stromverbrauch in den 28 EU-Ländern zu erwarten. Sobald die Bestimmungen vollständig umgesetzt sind (d. h., wenn alle Haushalte alle betroffenen Lampen von Halogen auf LED umgestellt haben), werden EU-weit auf 9,4 TWh pro Jahr eingespart. Das entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Estlands.
Treibhausgasemissionen:
Die Folgenabschätzung von 2015 geht davon aus, dass durch die geänderten Bestimmungen, sobald sie vollständig umgesetzt sind, pro Jahr 3,4 Mio. Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden können - das Doppelte der gesamten jährlichen CO2-Emissionen Maltas.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 31.08.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (11.09.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.