Europäische Kommission will Subsidiarität in der EU-Politik weiter stärken
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Die Europäische Kommission will die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der künftigen Gestaltung der EU-Politiken weiter stärken. Am 23.10.2018 hat sie entsprechende Vorschläge vorgelegt und ist damit den Empfehlungen der von Kommissionspräsident Juncker eingerichteten Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäígkeit und "Weniger, aber effiezienteres Handeln" gefolgt.
Die Europäische Kommission beabsichtigt u.a. das von der Taskforce vorgeschlagene Subsidiaritätsraster in alle ihre Folgenabschätzungen und Begründungen mit einzubeziehen. Im Zusammenhang mit dem Vorab-Prüfungsrecht von Kommissionsvorschlägen durch die nationalen Parlamente, will die Europäische Kommission diesen erleichtern die Fristen für die Übermittlung ihrer Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschlägen einzuhalten. Außerdem will die Europäische Kommission prüfen, wie sie die Meinungen der lokalen und regionalen Behörden im Zuge der öffentlichen Konsultationen besser einholen und erfassen kann. Schließlich soll die REFIT-Plattform (Gruppe von Experten zur Überprüfung von rechtlichen Bestimmungen auf ihre Wirksamkeit und Auswirkungen auf Bürger/innen und Unternehmen im Hinblick auf Kosten und Bürokratie) zur Bewertung des Verwaltungsaufwands geltender EU-Vorschriften dahingehend umgestaltet werden, dass die Präsenz lokaler und regionaler Behörden erhöht wird. Ferner soll die derzeitige Schwerpunktsetzung auf Fragen des Verwaltungsaufwands um die Bereiche Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erhöht werden.
Zu dem gesamten Komplex hat die Europäische Kommission für die im November 2018 unter österreichischem Vorsitz in Bregenz stattfindende Konferenz folgende Vorschläge erarbeitet:
- Alle einschlägigen Organe sollten klarstellen, ob sie das "Subsidiaritätsraster" verwenden werden.
- Das Europäische Parlament und der Rat sollten einer Prüfung der Auswirkungen ihrer Änderungen an Kommissionsvorschlägen auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zustimmen.
- Angesichts eines wiederholten Ersuchens durch nationale Parlamente sollten das Europäische Parlament und der Rat einer Nichtberücksichtigung der Sitzungspause der nationalen Parlamente über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bei der Feststellung der achtwöchigen Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu den Entwürfen von EU-Rechtsvorschriften zustimmen.
- Das Europäische Parlament und der Rat sollten die Transparenz ihrer Verfahren (beispielsweise des Trilogs) erhöhen, um die Einbindung der lokalen und regionalen Behörden zu verbessern. Zudem sollten sie eine stärkere Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden in das Gesetzgebungsverfahren erwägen.
- Der Ausschuss der Regionen sollte seine Mitglieder für die Möglichkeiten sensibilisieren, an der Politikgestaltung der EU mitzuwirken, und eine Plattform zur effizienteren Einbindung der betreffenden Beiträge in die institutionellen Verfahren einrichten.
- Die nationalen Behörden sollten prüfen, wie lokale und regionale Behörden wirksamer in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden können.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu: "Ich begrüße die Schlussfolgerung der Taskforce, dass die EU in allen Bereichen, in denen sie derzeit tätig ist, einen Mehrwert schafft. Irgendwann werden wir uns jedoch eingestehen müssen, dass wir mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht noch mehr tun können, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen. In Zukunft wird die Kommission ihre Maßnahmen und Ressourcen noch strategischer nutzen müssen."
Der für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharte zuständige Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission und Vorsitzende der Taskforce, Frans Timmermans fügte hinzu: "Wir haben bereits viel unternommen, um ein fortschrittliches System für eine bessere Rechtsetzung zu schaffen. Aber wir können noch mehr tun. Die Taskforce hat innerhalb der Kommission wichtige Änderungen auf den Weg gebracht – diese werden künftig ein elementarer Bestandteil unserer Organisationskultur sein. Die Kommission ist jedoch nicht als einziger Akteur an der Politikgestaltung beteiligt. Daher müssen alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen, und zwar bereits ab der Konferenz, die der österreichische Ratsvorsitz in Bregenz veranstaltet."
Hintergrund:
Der Grundsatz der Subsidiarität ist in Art. Art. 5 Abs. 3 Vertrag über die EU (EUV) geregelt; danach …"wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind".
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in Art. 5 Abs. 4 Vertrag über die EU (EUV) geregelt; …"gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus". Dies bedeutet, dass die finanziellen und administrativen Auswirkungen der vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zu prüfen sind; diese müssen auf ein Mindestmaß begrenzt werden und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den politischen Zielen stehen, d.h. die finanziellen Auswirkungen und die bürokratischen Vorgaben müssen adäquat zu dem zu erreichenden Ziel ausfallen.
Die Kommission unter Präsident Juncker hat von Beginn ihrer Tätigkeit an eine auf Fakten gegründete Politikgestaltung und eine bessere Rechtsetzung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und Maßnahmen gestellt. So hat Juncker für die Amtszeit der Kommission nur zehn Politische Prioritäten gesetzt und hat entsprechend schlanke jährliche Arbeitsprogramme vorgeschlagen und erfüllt. Im Rahmen der Debatte um die Zukunft Europas, in dessen Rahmen Präsident Juncker das "Weißbuch zur Zukunft Europas" als Diskussionsgrundlage vorgelegt hat, ist auch die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger aber effizientes Handeln" eingerichtet worden. Diese hat unter Vorsitz von Frans Timmermanns in etwas mehr als sechs Monaten ihre Schlußfolgerungen vorgelegt. Die Taskforce, die sich aus Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und der nationalen Parlamente zusammensetzte, hat geprüft, welche Rolle Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Arbeit der EU-Organe einnehmen, in welchem Maße lokale und regionale Behörden an der Politikgestaltung der EU beteiligt sind und ob den Mitgliedstaaten bestimmte politische Bereiche oder sonstige Zuständigkeiten zurückübertragen werden könnten.
Die Taskforce ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Grundsätze stärker in die umfassende Agenda für bessere Rechtsetzung eingebracht werden müssen. Die Europäische Kommission hat sich diesem Ergebnis angeschlossen und führt derzeit eine Bestandaufnahme ihrer Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung durch und wird die Schlußfolgerungen im ersten Halbjahr 2019 vorlegen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 23.10.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (26.10.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.