Europäische Kommission will den freien Warenverkehr in Europa verbessern
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 19.12.2017 einen Vorschlag zur Verbesserung des freien Flusses von Waren in der EU gemacht; damit sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, ihre Produkte noch einfacher über die Grenze zu verkaufen als bisher. Ein zweiter Vorschlag soll die Kontrolle von Waren durch nationale Behörden und den Zoll verstärken, um Verbraucher/innen stärker als bisher vor unsicheren Produkten zu schützen.
Erleichterung des Verkaufs von Waren in ein anderes EU-Mitgliedsland
Nach dem geltenden Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, können die in einem Mitgliedsland der EU produzierten Waren in jedes andere EU-Mitgliedsland eingeführt und dort auch verkauft werden. Mit dieser Grundsatzregelung wollte die EU verhindern, dass in dem importierenden Mitgliedstaat die Anforderungen für ein Produkt individuell festgelegt werden können. Der Europäischen Kommission liegen allerdings Belege vor, dass dieser Grundsatz nicht immer eingehalten wird; so berichtet sie davon, dass z.B. Unternehmen, die Schuhe, Geschirr oder Möbel verkaufen, bei einem Import in ein anderes EU-Mitgliedsland mit zusätzlichen Anforderungen, Kosten und Verzögerungen konfrontiert werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Europäische Kommission eine neue Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren vor. Danach sollen Unternehmen innerhalb von wenigen Monaten erfahren, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedsland verkauft werden können. Gleichzeitig sollen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, durch die Abgabe einer freiwilligen Erklärung nachzuweisen, dass ihre Produkte den einschlägigen Anforderungen in ihrem Mitgliedsland entsprechen. So können Behörden in den anderen Mitgliedsländern schneller beurteilen, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewandt werden kann. Ferner will die Europäische Kommission durch die Einführung eines "Problemlösungsverfahrens" die schnellere Streitbeilegung zwischen einem Unternehmen und den jeweiligen nationalen Behörden ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen Beamte zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht und geschult werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern und das gegenseitige Vertrauen aufzubauen. Ausdrücklich weist die Europäische Kommission an dieser Stelle daraufhin, dass diese neue Regelung nichts an dem Recht der nationalen Behörden ändert, nationale Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen und in ihre Bewertung eines Produkts miteinzubeziehen.
Verstärkte Kontrolle durch die nationalen Behörden, damit Produkte sicher sind und den Vorschriften entsprechen
Nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission werden immer noch zu viele unsichere und nicht konforme Produkte in der EU verkauft; so erfüllten 32% der Spielzeuge, 58% der elektronischen Geräte und 47% der Bauprodukte sowie 40% der persönlichen Schutzausrüstungen nicht die Anforderungen der EU-Vorschriften im Bereich Sicherheit und/oder Verbraucherinformation.
Die nun vorgelegte Verordnung über Konformität und Durchsetzung soll zu einem faireren Binnenmarkt beitragen, indem sie die Kooperation zwischen den Marktüberwachsungsbehörden verstärkt. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen über illegale Produkte und dazu laufende Verfahren, damit die nationalen Behörden besser kontrollieren und effektiv gegen nicht konforme Produkte vorgehen können; eine verstärkte Kontrolle soll es in den Häfen und an den Außengrenzen geben, da es sich bei 30% der Waren in der EU um Einfuhren handelt.
Die für die Bereiche Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin, Elżbieta Bieńkowska, erklärte anlässlich der Vorstellung der beiden Vorschläge: "Der Binnenmarkt ist auf Vertrauen gegründet. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie nutzen, ungeachtet ihrer Herkunft, den gleichen Standards entsprechen. Die Behörden müssen ihrerseits darauf vertrauen können, dass die Produkte auf ihren nationalen Märkten keine Gefahr für die Menschen darstellen. Die Skandale um Brustimplantate und Manipulationen an Dieselfahrzeugen haben dieses Vertrauen erschüttert. Wir müssen es nun durch strengere Kontrollen in allen Bereichen wiederherstellen. Mängelbehaftete Produkte gehören nicht in die EU!"
Hintergrund:
Der Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten macht 75% des EU-Binnenhandels und ca. 25% des BIP aus. Die Produktvorschriften der EU gelten für die große Mehrheit aller in der EU hergestellten Produkte, die einen Wert von 2,4 Mrd. € haben und von rd. fünf Millionen Unternehmen hergestellt und vertrieben werden. Sinn und Zweck der EU-Vorschriften ist die Sicherstellung des freien Warenverkehrs bei gleichzeitiger Gewährleistung eines starken Schutzes der Umwelt, der Gesundheit und der Sicherheit. Die Europäische Kommission verweist ausdrücklich darauf, dass die EU-Vorschriften für Spielzeuge zu den strengsten der Welt gehören.
Im kommenden Jahr feiert der EU-Binnenmarkt sein 25jähriges Jubiläum, er gilt als einer der größten Errungenschaften und ist mittlerweile der größte Wirtschaftsmarkt der Welt, noch vor den USA.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 19.12.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.02.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.