Europäische Kommission sorgt für mehr Transparenz für Bankkunden
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Ab dem 31. Oktober 2018 müssen Banken und Finanzdienstleister in allen EU-Mitgliedstaaten ihre Kunden besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung eines Bankkontos verbunden sind. Dies gab jetzt die Europäische Kommission bekannt. Rechtsgrundlage ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, mit der die Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten verbessert werden soll.
In Zukunft bedeutet dies konkret, dass Banken den Kunden bei der Kontoeröffnung ein "Entgeltinformationsblatt" (FID) vorlegen müssen, ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (z.B. Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Außerdem bekommen die Kundinnen und Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren, die ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen ist. In dieser Aufstellung müssen die Banken alle von ihren Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen angeben.
Nach der Zahlungskonten-Richtlinie müssen alle Banken in der EU dieses Dokument ab dem 31.10.2018 vorlegen, außer in Frankreich und Italien, wo es bereits ähnliche Informationspflichten gibt und die Änderungen bis Ende Juli 2019 erfolgen werden.
Anlässlich der Erläuterung der neuen Verpflichtung der Banken sagte die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, Vera Jourová: "Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft verunsichert, wenn sie ein Konto eröffnen. Neue Zahlen zeigen, dass sie wegen mangelnder Transparenz wenig Vertrauen in Bankdienstleistungen haben. Die neuen Regeln werden dafür sorgen, dass Angebote der Banken in Bezug auf die Gebühren wesentlich klarer und transparenter sind. Das sind gute Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher; sie können dadurch nicht nur die Gebühren leichter verstehen, sondern die verschiedenen Angebote auch besser vergleichen".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 30.10.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.10.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.