Europäische Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zur Willkommenskultur für Migranten
Europa |
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon 2009 eingeführt und gibt den EU-Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, auf einem Gebiet/zu einem Thema einen Rechtsakt vorzuschlagen. Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Prozesses von 10 Schritten müssen Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 9 Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Registrierung 1 Mio. Unterschriften für ihr Anliegen sammeln, damit die Europäische Kommission aktiv werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die Europäische Kommission darauf, dass eine solche Initiative nicht eine nicht ernst gemeinte, missbräuchliche oder schikanöse Intention haben darf (siehe hierzu ausführlich Artikel unter der Rubrik "EU-Aktuell" vom 24.05.2012, "Europäische Kommission gibt Startschuss für die Europäische Bürgerinitiative...").
Am 15.02.2018 hat die Europäische Kommission die Bürgerinitiative "We are a welcoming Europe, let us help!" für zulässig erklärt und offiziell registriert. In dem Antrag an die Europäische Kommission heißt es: "Die Regierungen haben Schwierigkeiten, die Migration zu bewältigen. Die meisten von uns sind bereit, Menschen in Not zu helfen. Millionen haben bereits geholfen. Jetzt möchten wir gehört werden. Wir brauchen eine Willkommenskultur in Europa! Wir fordern die Europäische Kommission auf zu handeln." Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission weiter auf, "lokale Gruppen zu unterstützen, die Flüchtlingen helfen... Regierungen daran zu hindern, Freiwillige zu bestrafen… Opfer von Ausbeutung, Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen zu schützen".
Die Initiatoren haben jetzt ein Jahr Zeit 1 Mio. Unterschriften aus mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten zu sammeln und dann der Europäischen Kommission vorzulegen, die dann drei Monate Zeit hat, zu reagieren; die Europäische Kommission entscheidet unabhängig, ob sie der Aufforderung der Vorlage eines Rechtsakts nachkommt, auf jeden Fall muss sie aber ihre Entscheidung, schriftlich begründen. Sollte die Initiative Erfolg haben, werden die Initiatoren für eine Anhörung ins Europäische Parlament eingeladen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 14.02.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.02.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.