Europäische Kommission registriert Bürgerinitiative zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
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Die Europäische Kommission hat am 07. November 2018 eine weitere Europäische Bürgerinitiative beschlossen, die sich für eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln als "nicht-vegetarisch", "vegetarisch" oder "vegan" einsetzt.
In der Initiative heißt es: "Für Vegetarier und Veganer ist es in der gesamten EU schwierig festzustellen, ob Lebensmittel für sie geeignet sind. Vor dem Kauf eines Lebensmittelprodukts müssen sie die Zutatenliste durchgehen, um herauszufinden, ob ein Produkt in Frage kommt. Dabei ist äußerst genau auf solche Inhaltsstoffe zu achten, die sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs sein können." Die Organisatoren der Initiative fordern die Europäische Kommission dazu auf, verpflichtende Piktogramme für alle Lebensmittel vorzuschlagen, durch die diese als "nicht-vegetarisch", "vegetarisch" oder "vegan" gekennzeichnet werden.
Die Organisatoren haben ab dem Tag der Registrierung ein Jahr Zeit 1 Million Unterschriften aus 7 EU-Mitgliedstaaten zu sammeln; gelingt dies, hat die Europäische Kommission drei Monate Zeit, auf die Eingabe zu reagieren.
Hintergrund:
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Gelingt es den Organisatoren, 1 Million Unterschriften zu sammeln, hat die Europäische Kommission drei Monate Zeit zu reagieren. Innerhalb der drei Monate empfängt die Europäische Kommission die Organisatoren und gibt diesen die Möglichkeit, ihre Initiative noch gründlicher zu erläutern. Außerdem werden die Organisatoren eingeladen, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament ihre Initiative vorzustellen.
Nach drei Monaten gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme ab. Sollte das Kollegium der EU-Kommissare entscheiden, aufgrund der Initiative ein Rechtsakt vorzuschlagen, wird der normale Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt (Abstimmungsprozess zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat).
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 07. November 2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.11.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.