Europäische Kommission macht Vorschläge zur Stärkung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
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Die Europäische Kommission will der Europäischen Staatsanwaltschaft die Befugnis zur Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten übertragen und hat hierzu Vorschläge vorgelegt:
- Koordinierte Ermittlungen: Derzeit sind die EU-Mitgliedstaaten für die Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten zuständig, allerdings weist die Europäische Kommission daraufhin, dass ihre Befugnisse an den Staatsgrenzen enden. In Zukunft wäre die Europäische Staatsanwaltschaft dann für die Ermittlungen zuständig und könnte den Behörden der Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen, die sich mit mehrere Mitgliedstaaten betreffenden terroristischen Straftaten befassen, Anweisungen erteilen.
- Rechtzeitiger Informationsaustausch: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist nach Beobachtung der Europäischen Kommission zwar beträchtlich vorangekommen und es konnten Ermittlungserfolge erzielt werden, aber manchmal sei der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten immer noch zu langsam. Das könne zur Folge haben, dass einige Terroristen der Strafverfolgung entgehen könnten. Um dies in Zukunft zu verhindern, wäre die Europäische Staatsanwaltschaft mit ihrer integrierten Struktur in der Lage, sich einen einzigartigen Überblick über terroristische Aktivitäten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu verschaffen. Über die Europäischen Staatsanwälte, die Teil des Kollegiums der Europäischen Staatsanwaltschaft sind, oder über die Delegierten Europäischen Staatsanwälte hätte sie einen besseren Zugang zu Informationen der Mitgliedstaaten. Sie wäre damit nach Überzeugung der Europäischen Kommission in einer idealen Position, um Informationen in der gesamten Union zu sammeln und auszutauschen, auch mit den EU-Agenturen, Eurojust und Europol (Europäische Polizeibehörde) sowie mit Nicht-EU-Ländern.
- Kohärente Ermittlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten: Derzeit besteht nach Ansicht der Europäischen Kommission die Gefahr, dass bei terroristischen Straftaten, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, die Ermittlungen unkoordiniert ablaufen, was eine erfolgreiche Strafverfolgung gefährden könne. Die Europäische Staatsanwaltschaft würde mit den neuen Kompetenzen die Ermittlungen - unabhängig vom Ort der Straftat - zentral leiten und dann Ermittlungen und Strafverfolgung besser verknüpfen. Darüber hinaus würde durch einen Europäischen Staatsanwalt mit einem gestärkten Mandat als Akteur auf Unionsebene eine ineffiziente parallele Strafverfolgung in zusammenhängenden Fällen vermieden, durch die Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus häufig aufs Spiel gesetzt werden.
Das Ziel der Europäischen Kommission ist eine Verabschiedung ihrer Vorschläge bis zum Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im Mai 2019 im rumänischen Sibiu. Bei einem positiven Beschluß könnte sie dann einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorlegen.
Anlässlich der Vorstellung der Vorschläge sagte der für Haushalt und Personal zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger: "Der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor dem Terrorismus ist das vorrangige Ziel einer echten Sicherheitsunion. Eine mit der Zuständigkeit für die Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten ausgestattete Europäische Staatsanwaltschaft würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Arbeit bei der Ermittlung und Verfolgung solcher Straftaten besser zu koordinieren. So wird die EU den Terrorismus effektiver bekämpfen können und die Sicherheit all unserer Bürgerinnen und Bürger erhöhen."
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: "Sobald die neue Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen hat, wird sie grundlegende Veränderungen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und von Mehrwertsteuerbetrug bewirken. Wir tun alles dafür, dass sie Ende 2020 einsatzbereit ist und fordern alle Mitgliedstaaten auf, sich daran zu beteiligen. Heute schlagen wir vor, das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft zu stärken, sodass sie auch ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus in der EU werden kann."
Hintergrund:
Am 12. Oktober 2017 wurde die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft von 20 EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Ihre Aufgabe wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Haushalts-Interessen der EU (Betrug, Korruption und schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug) zu ermitteln und zu verfolgen und die Straftäter vor Gericht zu bringen. Zu diesem Zweck werden die europäischen und nationalen Strafverfolgungsmaßnahmen gebündelt. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben und Ihre Arbeit Ende 2020 aufnehmen.
Zurzeit beteiligen sich 22 EU-Mitgliedstaaten an der Europäischen Staatsanwaltschaft: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern.
Art. 86 Abs. 4 über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sieht die Möglichkeit vor, die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auszudehnen, indem Artikel 86 AEUV dahin gehend geändert wird, dass schwere Kriminalität, die mehr als einen Mitgliedstaat betrifft, auch in ihre Zuständigkeit fällt. Dieser Beschluss wird nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und nach Anhörung der Europäischen Kommission von allen an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligten Mitgliedstaaten einstimmig gefasst.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.09.2018
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