Europäische Kommission legt Vorschlag für die Reform der Trinkwasserrichtlinie vor - Sauberes Trinkwasser für alle Europäer
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Die Europäische Kommission hat am 01.02.2018 einen Vorschlag zur Reform der Trinkwasserrichtlinie vorgelegt, die die Qualität des Trinkwassers, den Zugang zu Trinkwasser und den Zugang der Bevölkerung zu entsprechenden Informationen verbessern soll. Ziel des Vorschlags ist, sauberes Trinkwasser zu garantieren, d.h. konkret, den Gesamtverbrauch an Leitungswasser zu erhöhen bei gleichzeitiger Abnahme von Flaschenwasser. In diesem Zusammenhang verweist die Europäische Kommission auf die seinerzeitige Bürgerinitiative "Right2Water", die 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt hatte und zu der jetzigen Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie geführt hat.
Mit dem Vorschlag will die Europäische Kommission erreichen, dass die Wasserversorgungsunternehmen den Bürger/innen genauere Informationen über ihren Wasserverbrauch, die Kostenstruktur sowie über den Preis pro Liter bereitstellen, so dass ein Vergleich zum Preis von Flaschenwasser möglich ist. Mit der Neuausrichtung verbindet die Europäische Kommission die Verwendung von Plastikflaschen und damit gleichzeitig den sog. CO2-Fußabdruck der EU zu verringern, gleichzeitig will sie zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Mit den neuen Vorschriften sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, für alle Menschen den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, insbesondere für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, die Probleme haben, Zugang zu Trinkwasser zu erhalten. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten in öffentlichen Räumen Trinkwasseranlagen einrichten müssen und dass gleichzeitig Informationskampagnen durchgeführt werden müssen, um die Bürger/innen über die Qualität des Trinkwassers zu unterrichten.
Dennoch betont die Europäische Kommission, dass die Europäer im Vergleich zu anderen Weltregionen bereits einen sehr guten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser haben; dies führt die Europäische Kommission auf die seit mehr als 30 Jahren bestehende EU-Rechtsvorschrift zur Trinkwasserqualität zurück, die dafür gesorgt hat, dass die Gesundheit der Bürger/innen geschützt wurde und ist. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sollen in die Liste der Kriterien für die Bestimmung der Wassersicherheit neue und neu auftretende Stoffe (wie Legionellen und Chlorat) aufgenommen werden. Bei den Ergänzungen werden die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt.
Die grundlegende Ausrichtung der Trinkwasserpolitik der EU ist:
- sicherzustellen, dass die Trinkwasserqualität anhand von Normen kontrolliert wird, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen;
- eine effiziente und wirksame Überwachung, Bewertung und Durchsetzung der Trinkwasserqualität zu gewährleisten;
- den Verbrauchern rechtzeitig relevante und angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen.
Anlässlich der Erläuterung der überarbeiteten Richtlinie sagte der 1. Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermanns: "Die Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative laut und deutlich Maßnahmen für einen garantierten Zugang zu sauberem Trinkwasser gefordert. Wir haben ihre Forderung gehört und beherzigt und unsere bestehenden Rechtsvorschriften gründlich analysiert. Daher schlagen wir heute eine Modernisierung des EU-Rechts vor, um die Trinkwasserqualität zu erhöhen und da, wo es am wichtigsten ist, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Gemeinsam können und müssen wir die Gesundheit unserer Bürger schützen und für ihre Sicherheit sorgen."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 01.02.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.02.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.