Europäische Kommission legt Vorschläge zum verbesserten Grenzmanagement und zur Reform der Migrationssteuerung vor
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Die Europäische Kommission hat vier neue Vorschläge zum besseren Schutz der europäischen Außengrenzen, für wirksamere Rückführungsverfahren und für eine Stärkung der legalen Migration vorgelegt. Damit will sie die Reform der europäischen Migrationspolitik vollenden.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der EU sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission so gestärkt werden, dass die Mitgliedstaaten sich jederzeit auf eine volle operative Unterstützung durch die EU verlassen können. Weiter schlägt die Kommission wirksamere Rückführungsverfahren vor, aktualisiert die bestehenden Rückführungsvorschriften der EU und legt die nächsten Schritte für eine legale Migration und damit einen wesentlichen Bestandteil einer ausgewogenen Migrationspolitik dar. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass bereits enorme Fortschritte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union erzielt worden seien. Dank der intensiven Bemühungen der letzten beiden Jahre stünden fünf der sieben Vorschläge, die die Kommission im Jahr 2016 vorgelegt habe, kurz vor dem Abschluss.
Die vier Vorschläge im Einzelnen:
Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und Küstenwache
Nach zweijähriger Arbeit schlägt die Europäische Kommission vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache weiter zu stärken:
- Eine ständige Reserve von 10.000 Einsatzkräften ab 2020: Um sicherzustellen, dass berechenbare und angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen, wird die Agentur auf eigenes Personal und eigene Ausrüstung wie Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge zugreifen können.
- Exekutivbefugnisse: Um volle operative Wirksamkeit zu ermöglichen, werden Mitglieder der ständigen Reserve der EU-Grenz- und Küstenwache unter Aufsicht und Kontrolle der Mitgliedstaaten, für die sie abgestellt werden, zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z. B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an der Grenze sein.
- Mehr Unterstützung für die Rückführung: Neben der Organisation und Finanzierung gemeinsamer Rückführungsaktionen soll die Agentur zukünftig auch Rückführungsverfahren in Mitgliedstaaten unterstützen können, indem sie beispielsweise Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis ermittelt, Reisedokumente beschafft und Rückführungsentscheidungen der nationalen Behörden vorbereitet. Ausdrücklich betont die Europäische Kommission auch hier, dass die letzte Zuständigkeit für die Entscheidungen bei den EU-Mitgliedstaaten verbleibt.
- Engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten: Die Agentur kann in Zukunft - vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des betreffenden Landes - gemeinsame Operationen einleiten und Personal auch über Nachbarländer hinaus zu Aktionen in Drittstaaten entsenden.
- Mehr finanzielle Mittel: Die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Modernisierung der Europäischen Grenz- und Küstenwache belaufen sich nach Schätzung der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2019-2020 auf 1,3 Mrd. Euro; für den nächsten EU-Haushaltszeitraum 2021-2027 veranschlagt die Kommission insgesamt 11,3 Mrd. Euro.
Eine gestärkte Asylagentur
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission erhält die künftige EU-Asylagentur das erforderliche rechtliche Mandat und die finanziellen Mittel, um EU-Mitgliedstaaten während des gesamten Asylverfahrens schnelle und vollständige Unterstützung leisten zu können. So umfasst der Vorschlag:
- Volle operative Unterstützung in Asylverfahren: Die Unterstützungsteams der Asylagentur sollen für die gesamte Bandbreite von Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung bereitstehen, einschließlich der Durchführung der gesamten administrativen Phase des Asylverfahrens.
- Gemeinsame EU-Teams für das Migrationsmanagement sollen die Mitgliedstaaten bei Bedarf und auf Anfrage unterstützen, auch in Hotspots und kontrollierten Zentren. Die Teams, die sich aus Experten der Europäischen Grenz- und Küstenwache, der EU-Asylagentur und Europols zusammensetzen, werden von der Kommission koordiniert. Unter der Verantwortung des Aufnahmemitgliedstaats können sie alle Aufgaben wahrnehmen, die erforderlich sind, um Neuankömmlinge aufzunehmen, schutzbedürftige Personen von anderen zu unterscheiden sowie Asyl- und Rückführungsverfahren durchzuführen.
- Mehr finanzielle Mittel: Um sicherzustellen, dass die Agentur ihre erweiterten Aufgaben erfüllen kann, schlägt die Kommission ein Budget von 321 Mio. Euro für den Zeitraum 2019-2020 und von 1,25 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021-2027 vor.
Eine konsequentere und wirksamere europäische Rückführungspolitik
Die vorgelegte Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie soll nach dem Willen der Europäischen Kommission dazu beitragen, Rückführungsverfahren zu beschleunigen, irreguläre Sekundärmigration und ein Untertauchen rückzuführender Personen wirksamer zu verhindern und die Rückführungsquote unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte zu erhöhen. Die Überarbeitung bedeutet:
- Ein neues Verfahren an der Grenze: Für Personen, deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren abgelehnt werden, gelten vereinfachte Rückführungsverfahren ohne Frist für die freiwillige Ausreise und mit kürzeren Fristen für Rechtsbehelfe. Dadurch wird gewährleistet, dass Rückführungsentscheidungen rasch angenommen und an der Grenze und in kontrollierten Zentren wirksam durchgesetzt werden können.
- Klare Verfahren und Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch: Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen Rückführungsentscheidungen zeitgleich mit der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts oder unmittelbar danach ergehen. Für abgelehnte Asylbewerber gelten gemeinsame Fristen von höchstens fünf Tagen, innerhalb derer sie Rechtsmittel gegen eine Rückführungsentscheidung einlegen können; zudem werden Personen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind, zur Mitwirkung verpflichtet, und zwar auch in Bezug auf die Identitätsüberprüfung und die Erlangung von Reisedokumenten.
- Wirksame Unterstützung der freiwilligen Rückkehr: Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Verbesserung der finanziellen und praktischen Unterstützung sollen die Mitgliedstaaten Programme für die freiwillige Rückkehr einrichten. Gleichzeitig können sie die Frist für die freiwillige Rückkehr verkürzen, um beispielsweise ein Untertauchen zu verhindern.
- Klare Vorschriften für die Inhaftnahme: Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung der Fluchtgefahr, die einer der ausschlaggebenden Faktoren zur Rechtfertigung einer Inhaftnahme ist, sollen dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte besser zu nutzen. Um dem Zeitraum, der für eine erfolgreiche Rückführung erforderlich ist, besser Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten - unter der Voraussetzung, dass die Kriterien für die Notwendigkeit einer Inhaftnahme erfüllt sind, - eine anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten vorsehen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten nun auch Personen in Gewahrsam nehmen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.
Schaffung legaler Wege nach Europa
Die Schaffung von geordneten legalen Wegen für schutzbedürftige Personen und von attraktiven Kanälen für die bedarfsorientierte Arbeitsmigration ist für die Europäische Kommission ein unverzichtbares Element einer ausgewogenen und umfassenden Migrationspolitik. Daher hat sie bereits eine Reihe von Initiativen und Vorschlägen zur Stärkung der sicheren, legalen Migration vorgelegt. Die Europäische Kommission fordert, dass die folgenden Vorschläge von den Mitgliedstaaten nun zügig umgesetzt werden:
- Neue Blaue Karte EU: Der Rat sollte eine Einigung zu dem neuen System der Blauen Karte EU finden, das die Kommission bereits 2016 vorgeschlagen hat, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte für die EU zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern.
- Neuansiedlung: Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Zusage, bis Oktober 2019 50 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln, besser Folge leisten. Um langfristig koordinierte Anstrengungen zu gewährleisten, sollte eine Einigung über den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2016 erzielt werden, in dem diese die Schaffung eines Unionsrahmens für die Neuansiedlung angeregt hat.
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten: u. a. durch Pilotprojekte für die legale Migration, die bis Ende 2018 mit wichtigen afrikanischen Ländern angestoßen werden und dazu beitragen können, die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Migrationssteuerung zu verbessern.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte zu dem Themenkomplex in seiner Rede zur Lage der Union: "Wir können nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Ad-hoc-Lösungen reichen nicht aus. Wir brauchen mehr Gegenwarts- und Zukunftssolidarität - Solidarität muss von Dauer sein."
Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar, Dimitris Avramopoulos erläuterte die Vorschläge wie folgt: "Wir bieten mehr Europa, wo mehr Europa benötigt wird, und bauen zu diesem Zweck die EU-Unterstützung für Grenzmanagement und Migrationssteuerung aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache und die künftige Asylagentur der EU werden von nun an sicherstellen, dass die EU zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation Solidarität zeigt, ohne dabei Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten anzutasten. Gleichzeitig verschärfen wir die Vorschriften für die Rückführung, um in der gesamten EU ein einheitlicheres und wirksameres System für die Rückführung zu gewährleisten. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sowohl aus humanitären als auch aus wirtschaftlichen Gründen glaubwürdige und konkrete Möglichkeiten für legale Wege nach Europa zu schaffen."
Hintergrund:
Seit dem Amtsantritt von Kommissionspräsident Juncker (Politische Leitlinie "Hin zu einer neuen Migrationspolitik") bis zur jüngsten Rede des Kommissionspräsidenten zur Lage der Union waren die Themen Migration und Grenzmanagement eine der zentralen politischen Prioritäten ihrer Arbeit. Bereits im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswellen hatte die Europäische Kommission ihre Migrationsagenda vorgelegt. Mit diesen drei Vorschlägen schließt die Europäische Kommission nach ihren eigenen Worten "ihre Arbeit ..ab"; mit dem Paket an Vorschlägen geht es um einen vollständigen europäischen Ansatz für die Steuerung der Migration im Geiste der Solidarität und der Verantwortung.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.09.2018
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