Europäische Kommission hat im Juli und September 2018 drei neue Europäische Bürgerinitiativen registriert
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Dauerhafte Unionsbürgerschaft, den Hunger aus der Welt schaffen und Käfighaltung beenden
Die Europäische Kommission hat im Juli und September 2018 drei neue Europäische Bürgerinitiativen registriert. Am 18. Juli 2018 hat sie die Bürgerinitiativen zum Thema "Dauerhafte Unionsbürgerschaft" und "Den Hunger aus der Welt schaffen, der 8 Prozent der europäischen Bevölkerung betrifft". Die Organisatoren der Bürgerinitiative "Dauerhafte Unionsbürgerschaft" beziehen sich auf den Brexit und die Tatsache, dass die Bürger/innen des Vereinigten Königreiches nach dem Austritt ihres Landes aus der EU die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte verlieren werden; dies soll durch einen Rechtsakt der Europäischen Kommission verhindert werden. Die Organisatoren haben seit dem 23. Juli 2018 ein Jahr Zeit, eine Million Unterschriften aus 7 EU-Mitgliedstaaten für Ihren Vorschlag zu sammeln, die Organisatoren der Initiative "Den Hunger aus der Welt schaffen" ab dem 19.Juli 2018 ein Jahr Zeit, eine Million Unterschriften zu sammeln.
Am 05. September 2018 nahm die Europäische Kommission die Europäische Bürgerinitiative "Käfighaltung jetzt beenden" zur Registrierung entgegen. Ziel der Bürgerinitiative ist es, die "unmenschliche Behandlung von Nutztieren" zu beenden, die in Käfigen gehalten werden. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um Folgendes zu verbieten: Käfige für Legehennen, Kaninchen, Junghennen, Mast-Elterntiere, Lege-Elterntiere, Wachteln, Enten und Gänse; Abferkelbuchten für Sauen; Kastenhaltung von Sauen und Einzelboxen für Kälber, soweit nicht bereits verboten. Die Registrierung ist am 11. September 2018 in Kraft getreten und auch hier haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, eine Million Unterschriften aus 7 EU-Mitgliedstaaten zu sammeln. Danach hat die Europäische Kommission drei Monaten Zeit, sich eine Meinung zu bilden, ob sie tätig wird oder nicht.
Hintergrund:
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 18.07.2018
- EU-Aktuell vom 05.09.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.09.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.