Europäische Kommission gibt Orientierungshilfe zur Abwicklung von Beihilfeverfahren
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 16.07.2018 einen neuen Verhaltenskodex für die Beihilfenkontrolle angenommen. Dieser gibt der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, den Unternehmen und anderen Interessenträgern Orientierungshilfen für die praktische Abwicklung von Beihilfeverfahren; damit soll nach dem Willen der Europäischen Kommission die Wirksamkeit, die Transparenz und die Vorhersehbarkeit von Beihilfeverfahren verbessert werden.
In den vergangenen Jahren hat die Kommission das EU-Beihilferecht immer wieder durchforstet und auf die Bedürfnisse der Antragsteller ausgerichtet. Auf der Grundlage der jetzt verabschiedeten neuen Vorschriften können die EU-Mitgliedstaaten die Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schneller durchführen und die Kommission kann ihre Prüfungen auf Maßnahmen konzentrieren, die den EU-Binnenmarkt am meisten beeinträchtigen.
Die modernisierten Beihilfevorschriften geben Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission, EU-Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten im Rahmen von Beihilfeverfahren. So wird im Verhaltenskodex erklärt, wie Beihilfeverfahren durchgeführt werden und welche Maßnahmen die Europäische Kommission ergreift, um die Dauer der Verfahren zu verkürzen und die Transparenz und Vorhersehbarkeit zu steigern. So wird z.B. erläutert:
- wie der Kontakt zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten abläuft und was in der Zeit vor der förmlichen Anmeldung der Beihilfen zu beachten ist;
- wie die Behörden der Mitgliedstaaten Maßnahmen, bei denen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, durchführen können, ohne sie förmlich bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden;
- wie die Bearbeitung von Beihilfesachen dadurch erleichtert wird, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission angeben können, welche Fälle für sie von besonders hoher Priorität sind;
- wie die Kommission über ein Netz nationaler Koordinatoren, das sie für die laufenden Kontakte mit den einzelnen Mitgliedstaaten unterhält, bei Auftreten von Problemen sofort Unterstützung leisten kann;
- wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Behandlung neuartiger, komplexer oder dringender Fälle trifft, wie etwa TEN-V-Vorhaben, die auf den Bau bzw. die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur abzielen.
- wie die Kommission mithilfe von Instrumenten zur Einholung von Marktauskünften direkt bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen sachdienliche Informationen einholen kann;
- wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Bewertung und Überwachung staatlicher Beihilfen zusammenarbeitet;
- wie Beschwerden über staatliche Beihilfen von der Kommission nach der Änderung der Verfahrensverordnung für staatliche Beihilfen bearbeitet werden.
Der neue Verhaltenskodex wurde im Vorfeld mit den EU-Mitgliedstaaten und Interessenträgern erörtert.
Mit der Verabschiedung des neuen Leitfadens kündigt die Europäische Kommission zugleich an, ihre Bemühungen, die EU-Beihilfevorschriften zu vereinfachen und zu modernisieren, in der kommenden Finanzperiode (2021 - 2027) fortzusetzen. In diesem Kontext hat die Kommission vorgeschlagen, Ko-Investitionen, bei denen sowohl EU-Mittel als auch Mittel der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen, durch eine Überarbeitung der EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen zu vereinfachen. Dieser Vorschlag ergänzt die Modernisierung des Beihilferechts, mit der bereits erreicht wurde, dass 97 Prozent aller staatlichen Beihilfen ohne Einbeziehung der Kommission durchgeführt werden können.
Anlässlich der Vorstellung des neuen Beihilfeleitfadens sagte die zuständige Kommissarin für den Wettbewerb Margrethe Vestager: "Der neue Verhaltenskodex für die Kontrolle staatlicher Beihilfen ist für die Mitgliedstaaten, Unternehmen und Interessenträger von großem Nutzen, denn er wird eine wirksamere und raschere Beihilfenkontrolle gewährleisten. Dabei setzen wir vor allem auf eine frühere und bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 16.07.2018
- der Verhaltenskodex in deutscher Sprache
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.07.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.