Europäische Bürgerinitiative: Neun Millionen Bürger/innen in den EU-Mitgliedstaaten haben sich bislang an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt
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Die Europäische Kommission hat am 28.03.2018 eine Bilanz über die bisher von EU-Bürger/innen initiierten Europäischen Bürgerinitiativen gezogen; danach haben sich in den vergangenen Jahren geschätzt neun Millionen Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt, davon waren vier Europäische Bürgerinitiativen erfolgreich, d.h. die Europäische Kommission ist gemäß den Forderungen der Petenten tätig geworden.
Der Initiative "Stop Vivisection" hat die Kommission nicht-legislative Maßnahmen folgen lassen. Auf die Initiative "Right2Water" hat sie einen geänderten Vorschlag für die Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Im Anschluss an die Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden" hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag angekündigt, mit dem wissenschaftliche Beurteilungen und Entscheidungsfindungen transparenter werden sollen.
Um die "Nutzung" der Europäischen Bürgerinitiative zu erleichtern, hat die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren bereits Erleichterungen vorgenommen; so werden die Anträge auf Registrierung (diese ist Voraussetzung für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen in mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten) von dem Kollegium der Europäischen Kommission insgesamt gehört (28 mit Kommissionspräsident Juncker) und es wurden auch schon nur Teile einer Bürgerinitiative für eine Registrierung zugelassen. Durch diese großzügigere Handhabung wurden seit April 2015 90 Prozent aller Europäischen Bürgerinitiativen registriert (im Vergleich: im vorangegangenen Dreijahreszeitraum waren es nur 60 Prozent).
Im März 2015 hatte die Europäische Kommission einen ersten Erfahrungsbericht über die Anwendung der Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt und dann eine Überprüfung eingeleitet, um die Wirksamkeit des Instruments zu verbessern. Bis dahin hatte die Europäische Kommission viele Klagen über einen zu komplexen und langwierigen Weg bis zur erfolgreichen Anerkennung erhalten (insgesamt 10 Verfahrensschritte). Zu möglichen Veränderungen wurde auch eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Ergebnisse flossen mit in die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative vom 13.09.2017 ein. Der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermanns, zuständig für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta, sagte anlässlich des Vorlage des zweiten Erfahrungsberichts, dass die Europäische Bürgerinitiative in den Augen der Europäischen Kommission ein wichtiges Instrument der politischen Willensbildung und grenzübergreifender Debatten sei. Weiter sagte Timmermanns: "Aber unser Ehrgeiz geht noch weiter: Unser Vorschlag zur Änderung der Verordnung wird es leichter machen, Initiativen auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Außerdem sollen sich junge Menschen künftig schon ab 16 beteiligen können".
Die Kommission hofft, die neue Verordnung gemeinsam mit dem zuständigen Ministerrat und dem Europäischen Parlament bis Ende 2018 verabschieden zu können, damit die neuen Regelungen im Januar 2020 in Kraft treten können.
Hintergrund:
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt, um den Bürger/innen in den EU-Mitgliedstaaten Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der europäischen Politik zu geben. Seit April 2012 mit dem Inkrafttreten der ursprünglichen EU-Verordnung haben in einem Zehn-Schritt-Verfahren mindestens 1 Million Bürger/innen aus 7 EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit die Europäische Kommission aufzufordern, einen Rechtsakt vorzulegen. Grundvoraussetzung für die Registrierung ist, dass diese sich auf Aufgabengebiete bezieht, für die die Europäische Kommission die Kompetenz gemäß des Vertrags von Lissabon hat; außerdem darf die Initiative nicht unseriös, schikanös sein oder offenkundig gegen Werte der Europäischen Union verstoßen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 28.03.2018
- Portal der Europäischen Bürgerinitiative der Europäischen Kommission
- Einführungsartikel aus 2012 unter "EU-Aktuell" vom 24.05.2012
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (24.04.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.