EU und Japan vereinbaren umfassende Wirtschafts- und strategische Partnerschaft
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Die EU und Japan haben am 17.07.2018 in Tokio das bisher größte jemals von der EU ausgehandelte Handelsabkommen sowie ein strategisches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach von einem "Meilenstein für den Welthandel" und einem "historischen Tag für unsere langjährige Partnerschaft".
Auf dem Gipfel vertraten die EU ferner Ratspräsident Donald Tusk, und der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Kommissar und Vize-Präsident Jyrki Katainen, Japan war durch Premierminister Shinzo Abe vertreten.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste, das von der EU jemals ausgehandelt wurde. Es schafft eine offene Handelszone mit mehr als 600 Mio. Menschen und fast einem Drittel des weltweiten BIP. Es wird die überwiegende Mehrheit der 1 Mrd. Euro Zölle, die Unternehmen aus der EU jedes Jahr für ihre Warenexporte nach Japan zahlen müssen, abschaffen und gleichzeitig eine Reihe seit langem bestehender rechtliche Hindernisse bei der Einfuhr von Waren, z.B. für Autos, beseitigen. Außerdem öffnet Japan seinen Markt mit 127 Mio. Verbraucher/innen für wichtige landwirtschaftliche EU-Ausfuhren und bietet die Möglichkeit, EU-Ausfuhren in einer ganzen Reihe weiterer Sektoren zu erhöhen.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass dem Abkommen die höchsten Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde liegen, zusätzlich enthält es ein eigenes Kapitel über Nachhaltigkeit. Damit ist es das erste von der EU ausgehandelte Handelsabkommen, das ein spezifisches Engagement für das Pariser Klimaschutzabkommen enthält.
Die für Handelsfragen zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström sagte anlässlich der Unterzeichnung: "Wir senden ein starkes Signal an die Welt, dass zwei der größten Volkswirtschaften weiter vom offenen Handel überzeugt sind und Unilateralismus und Protektionismus ablehnen. Der wirtschaftliche Nutzen dieses Abkommens ist klar. Durch die Abschaffung der Zölle in Milliardenhöhe, die Vereinfachung der Zollverfahren und die Beseitigung der Handelshemmnisse an den Grenzen werden Unternehmen auf beiden Seiten Möglichkeiten eröffnet, ihre Exporte anzukurbeln und ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten."
Ergänzend zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben die EU und Japan am selben Tag ihre Gespräche über ein beidseitiges angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Als Ergebnis werden die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als "gleichwertig" anerkannt, was bedeutet, dass personenbezogene Daten in dem weltweit größten Raum sicher fließen können. Nach der Einigung werden die EU und Japan das jeweilige interne Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten; für die EU bedeutet dies, dass sie die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses einholen und die Zustimmung eines sich aus EU-Vertreter/innen zusammensetzenden Ausschusses einholen muss. Wenn beide Ausschüsse zugestimmt haben, kann die EU den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf japanische Standards annehmen.
Auf dem Gipfel erörterten die Staats- und Regierungschefs außerdem regionale und außenpolitische Fragen, wie die Stärkung der Zusammenarbeit in globalen Fragen und das gemeinsame Eintreten der EU und Japans für eine auf Regeln basierende internationale Ordnung mit Multilateralismus, Demokratie, Nichtverbreitung von Atomwaffen, offenen Märkten und einem globalen Handelssystem mit der Welthandelsorganisation im Kern.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 17.07.2018
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