EU-Organe einigen sich auf Reform der Entsenderichtlinie und beschließen Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit"
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Am 01. März 2018 habe sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der zuständige Ministerrat auf eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt. Zur Erläuterung sagte Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Qualifikation und Arbeitsmobilität: "Die mögliche Einigung sieht den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie ein höheres Maß an Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Wir werden nun die Ergebnisse der Verhandlungen in unseren jeweiligen Organen vorstellen und unser Möglichstes tun, um das für den endgültigen Abschluss notwendige Mandat zu erhalten".
In den Politischen Leitlinien hatte Kommissionspräsident Juncker als Ziel der Amtszeit der Europäischen Kommission genannt, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Am 8. März 2016 hatte die Europäische Kommission die Überarbeitung der Entsenderichtlinie von 1996 vorgelegt. Mit diesem Vorschlag sollte die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden - mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs einerseits und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte andererseits. Ziel der Initiative ist, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.
Trotz der Einigung in der 7.Trilogrunde (Verhandlung der Vertreter/innen der drei EU-Organe) ist die Entsenderichtlinie noch nicht endgültig beschlossen, da sich die Verhandlungsführer/innen zwar auf die wesentlichen Punkte geeinigt haben, allerdings noch weitere Punkte abgestimmt werden müssen. Nach einer endgültigen Einigung müssen der zuständige Ministerrat, der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments (Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) und schließlich das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen.
Nach Informationen der Europäischen Kommission war Deutschland im Jahr 2016 mit rd. 440.000 Arbeitnehmern das Hauptzielland für entsandte Arbeitnehmer/innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aus Deutschland waren mehr als 260.000 Beschäftigte als Arbeitnehmer/innen in andere Mitgliedstaaten entsandt.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 1. März 2018
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