EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf niedrigere Mehrwertsteuer für E-Books
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Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen ihrer Beschlüsse zu dem Thema Mehrwertsteuern am 02.10.2018 u.a. auf niedrigere Mehrwertsteuer für E-Books geeinigt. Konkret wurde der Mehrwertsteuersatz für elektronische Veröffentlichungen, die zur Zeit in den meisten Mitgliedstaaten zum Normalsatz besteuert werden, an die für gedruckte Erzeugnisse geltenden günstigeren Sätze angepasst.
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie aus 2006) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Mehrwertsteuer-Normalsatz besteuert. Bei physischen Veröffentlichungen, wie Zeitungen, Büchern und Zeitschriften, haben die Mitgliedstaaten derzeit die Wahl, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, d.h. mindestens 5 Prozent. Durch die neue Richtlinie erhalten die Mitgliedstaaten nunmehr das Recht, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.
Gleichzeitig einigten sich die Mitgliedstaaten auf neue Vorschriften zum Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. So sollen Betrug und Steuerhinterziehung in diesem Bereich in Zukunft schwieriger werden.
Zu der Einigung sagte der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige EU-Kommissar, Pierre Moscovici: "Glaubt man den jüngsten Zahlen, so gehen den Mitgliedstaaten jährlich immer noch rund 150 Mrd. Euro an MwSt. verloren. Die heutigen Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt zur Lösung dieses Problems".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 02.10.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (04.10.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.