EU-Kommission registriert "Bayrisch Blockmalz" als geschützte geografische Angabe
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Die Europäische Kommission hat "Bayrisch Blockmalz" in das Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen. Ebenfalls geschützt sind die Begriffe "Bayrischer Blockmalz" / "Echt Bayrisch Blockmalz" und "Aecht Bayrischer Blockmalz".
"Bayrisch Blockmalz“ ist ein Hartbonbon bzw. eine Hartkaramelle. Malzextrakt gibt ihm seinen malzigen Charakter. Die dunkelbraunen Bonbons werden aus verschiedenen Zucker- und Siruparten hergestellt und enthalten mindestens 5% Malzextrakt bzw. 4% Trockenmalzextrakt. Diese Süßigkeit wurde erstmals 1899 von einem Apotheker in Nürnberg hergestellt und wird nach wie vor in vielen Apotheken und Drogerien verkauft.
Die Eintragung als geografische Angabe bringt einen umfassenden Schutz für die eingetragenen Bezeichnungen mit sich und funktioniert wie das Recht des geistigen Eigentums für Erzeugnisse mit einem besonderen geografischen Ursprung sowie Eigenschaften oder Ansehen, die auf diesen Ursprung zurückzuführen sind. Eingetragene Bezeichnungen genießen Schutz gegen jede widerrechtliche Aneignung oder Nachahmung der Bezeichnung bzw. Anspielung darauf.
"Bayrisch Blockmalz“ ist nun eines von über 1.400 geschützten Lebensmittelbezeichnungen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.).
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 28.11.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (28.11.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.