EU-Chemikalienverordnung REACH setzt weltweite Standards
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REACH ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und trat 2007 in Kraft. Mit REACH wurde das "Verursacherprinzip" eingeführt und die Beweislast der Industrie aufgelegt, die damit für die Sicherheit chemischer Stoffe in der gesamten Lieferkette zuständig und verantwortlich wurde. Die Verordnung gibt vor, dass die Unternehmen die Risiken im Zusammenhang mit den Chemikalien ermitteln und beherrschen sowie nachweisen müssen, wie die Stoffe sicher produziert und verwendet werden können. Die Europäische Kommission entwickelte zur Umsetzung dieses Prozesses Instrumente zur Anleitung und Unterstützung der Unternehmen und der beteiligten nationalen Behörden. Die REACH-Verordnung gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe und ist das Herzstück des EU-Chemikalienrechts.
Die erste Registrierungsfrist war 2010, die endgültige Frist für die Registrierung aller in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellten, eingeführten oder in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalie ist der 31. Mai 2018.
Bereits im Jahr 2007 wurde die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gegründet, diese spielte laut Europäischer Kommission eine Schlüsselrolle bei der Durchführung aller REACH-Verfahren. Die ECHA unterhält die weltweit größte Datenbank über Chemikalien und ermöglicht den einfachen online-Zugriff auf Daten zur Sicherheit von Chemikalien. Außerdem ist die ECHA auch für andere EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Chemikalien zuständig und setzt nach Ansicht der Europäischen Kommission Standards beim nachhaltigen Chemikalienmanagement.
Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass Chemikalien Teil des täglichen Lebens sind, zu Hause, am Arbeitsplatz, sie finden sich in Verbrauchsgütern wie Kleidung, Spielzeug, Möbel und Elektrogeräte. In den letzten zehn Jahren habe sich durch die REACH-Verordnung der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich gebessert.
Die für die Bereiche Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin, Elzbieta Bienkowska sagte anlässlich der Vorlage des 2. Fortschrittberichts: "REACH ist die fortschrittlichste und umfassendste Rechtsvorschrift für Chemikalien in der Welt, und viele andere Länder sind in ihrer Gesetzgebung dem Beispiel der EU bei der Regulierung von Chemikalien gefolgt. ... "Wir müssen auf diesem Erfolg aufbauen und dafür sorgen, dass die Hersteller in der EU nicht gegenüber ihren Wettbewerbern außerhalb der EU benachteiligt werden, insbesondere indem sichergestellt wird, dass auch eingeführte Waren den EU-Vorschriften für Chemikalien entsprechen.
REACH bedeute für die Bürgerinnen und Bürger Europas erheblichen Schutz:
- Sicherere Produkte für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt: Im Rahmen von REACH hat die EU Fortschritte bei der Beschränkung oder dem Verbot der Verwendung bestimmter Chemikalien gemacht, die schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sein können, und ihre Ersetzung durch sicherere Alternativen vorangetrieben. Beispiele hierfür sind:
- Verbot schädlicher Chemikalien: Es wurden 18 Beschränkungen für verschiedene Gruppen von Stoffen erlassen, wie Chrom, Nickel und Blei in Verbrauchererzeugnissen, das Umwelthormon Bisphenol A in Kassenzetteln und Nonylphenolverbindungen (gewässertoxisch) in Textilwaren.
- Ersatz der gefährlichsten Stoffe ("besonders besorgniserregende Stoffe") durch sicherere Alternativen: Bislang wurden 181 Chemikalien identifiziert, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, und 43 Stoffe sind in der "REACH-Zulassungsliste" enthalten, was bedeutet, dass Unternehmen eine Zulassung für die Verwendung dieser Chemikalien beantragen müssen und dass ihre Herstellung und Verwendung schrittweise eingestellt werden, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen.
- Prüfmethoden ohne Tierversuche: REACH fördert alternative, tierversuchsfreie Methoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Chemikalien und reduziert die Notwendigkeit von Tierversuchen. Nach eigenen Angaben hat die Europäische Kommission die Erforschung alternativer Methoden zwischen 2012 und 2016 mit rund 40 Mio. Euro im Jahr gefördert.
- Ein umfassender Bestand von Daten zur chemischen Sicherheit auf dem EU-Binnenmarkt: Bisher wurden im Rahmen des REACH-Registrierungsverfahrens Informationen über mehr als 17.000 Stoffe in 65.000 Registrierungsdossiers zu den wichtigsten in der EU hergestellten und verwendeten Chemikalien erfasst. Dadurch hat sich die Kommunikation und Transparenz in der Lieferkette verbessert, und es wurde für Europa möglich, besser auf die Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien einzugehen und den Binnenmarkt für Chemikalien weiter zu harmonisieren.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Europäische Kommission in ihrem Bericht eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von REACH vor, und will damit die Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt noch besser schützen. Mit den Vorschlägen sollen die von den Unternehmen einzureichenden Registrierungsdossiers in ihrer Qualität verbessert, das gesamte Zulassungsverfahren vereinfacht und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Unternehmen in der EU als auch außerhalb des EU-Raums gewährleistet werden; insbesondere will die Europäische Kommission die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung der Vorschriften weiter unterstützen und die Durchsetzung durch die nationalen Behörden verbessern. Zusätzlich soll die Übereinstimmung zwischen REACH und dem Arbeitnehmerschutz sowie dem Abfallrecht verbessert werden.
Im Juni 2018 will die Europäische Kommission die Ergebnisse des 2. Fortschrittberichts und die daraus abgeleiteten Folgemaßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Konferenz mit dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und den Interessenträgern diskutieren.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 05.03.2018
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