Elektronische Zahlungen werden günstiger, einfacher und sicherer - Europäische Kommission stellt überarbeitete Zahlungsrichtlinie vor
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Ab 13.01.2018 gilt die überarbeitete Zahlungsrichtlinie (PSD2), die den Verbraucher/innen mehr Rechte und mehr Sicherheit bei (grenzüberschreitenden Zahlungen) gibt; diese werden günstiger, einfacher und sicherer. Außerdem wird der Wettbewerb von Zahlungsdiensten und Apps zur Kontoverwaltung gestärkt und die neuen Rechtsregelungen sorgen für mehr Sicherheit und Datenschutz für Online-Zahlungen. Außerdem werden Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -Keditkarten abgeschafft.
Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Regelungen sagte Valdis Dombrovskis, Vize-Präsident der Europäischen Kommission und zuständig für den Euro und den sozialen Dialog: "Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zu gute kommen werden. Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft. Dies könnte zu Einsparungen von rund 550 Mio. Euro pro Jahr für die Verbraucher in der EU führen. Darüber hinaus werden die Verbraucher bei Zahlungen besser geschützt."
Die neuen Vorschriften sind am 13.01.2018 in Kraft getreten, da bis zu diesem Stichtag die EU-Richtlinie in jeweils nationales Recht umgesetzt sein musste.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für das Recht auf Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
- Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
- Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten. Diese Vorschriften werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung gültig, die von der Kommission am 27. November 2017 angenommen wurden;
- Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts ("ohne Fragen") für Lastschriften in Euro.
Die Richtlinie PSD2 ersetzt die Richtlinie PSD1 (Richtlinie über Zahlungsdienste) aus 2007, die eine erstmalige Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes für Zahlungsdienste darstellte. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die früheren Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig mehr Sicherheit für die Verbraucher/innen eingeführt wird.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.01.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.01.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.