Am 11. April 2018 tritt die EU-Verordnung für weniger Acrylamid in Lebensmitteln in Kraft
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Ab 11. April 2018 gilt die im Juli 2017 von den EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich beschlossene EU-Verordnung zur Senkung von Acrylamide in Lebensmitteln; neue Regelungen geben den Lebensmittelunternehmen verbindliche Regeln an die Hand, um Verbraucher vor dem krebserregenden Stoff zu schützen. Je nach Größe und Art des Unternehmens müssen diese verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmittelprodukten ergreifen.
Acrylamid ist ein chemischer Stoff, der natürlicherweise in stärkehaltigen Lebensmitteln während der Zubereitung bei hohen Temperaturen entsteht, z.B. beim Backen von Brot und Teigwaren, beim Braten von Kartoffeln und Pommes Frites sowie bei der industriellen Verarbeitung bei über 120°C und geringer Feuchtigkeit. Acrylamide bilden sich aus Zucker und Aminosäuren, die in zahlreichen Lebensmitteln vorkommen; es wurde erstmals im April 2012 in Lebensmitteln entdeckt. Außer in Lebensmitteln findet sich Acrylamid auch in anderen Produkten oder entsteht bei anderen Prozessen, so ist z.B. im Tabakrauch Acrylamid.
Im Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine erste vollständige Risikobewertung zu Acrylamid in Lebensmitteln. Die Sachverständigen bestätigten darin frühere Einschätzungen, nach denen Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht. Außerdem stellte die EFSA fest, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht beständig gesenkt wurden. Schließlich hätten die von den EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Kommission vorgenommenen Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehaltes seitens der Lebensmittelunternehmen gegeben habe.
Die Europäische Kommission betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sie nicht vorhabe, Pommes Frites jeglicher Art zu verbieten oder Vorschriften für eine veränderte Zubereitung zu machen. Es sei jedoch nachgewiesen, dass Kartoffelprodukte, Getreideprodukte und Kaffee bei zu großer Hitze besonders hohe Werte von Acrylamiden aufweisen. Daher sollen die neuen Regelungen die Unternehmen verpflichten, durch entsprechende Maßnahmen den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu reduzieren, also z.B. Lebensmittel nicht verbrennen zu lassen. Die neuen Regelungen seien notwendig, weil die erhofften freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen zur Reduzierung von Acrylamide keine Erfolge gezeitigt hätten.
Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte die damalige Zustimmung: "Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan. Die neue Verordnung wird nicht nur zur Reduzierung des Gehalts dieses krebserzeugenden Stoffs beitragen, sondern auch verstärkt dafür sensibilisieren, wie die Exposition gegenüber diesem Stoff vermieden werden kann, zu der es häufig beim Kochen zu Hause kommt."
Der seinerzeitige Vorschlag wurde von 22 EU-Mitgliedstaaten unterstützt, Deutschland enthielt sich der Stimme.
Schon damals betonte die Europäische Kommission, dass sie unmittelbar nach der Annahme der Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einleiten wolle, um Verbraucher vor zu hohen Acrylamidwerten zu schützen, z.B. durch die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Termine - pressto gmbh - agentur für medienkommunikation, Köln vom 03.04.2018
- EU-Aktuell vom 20.07.2018
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