Stärkung von Verbraucherrechten: Nationale Behörden sollen mehr Befugnisse zur Durchsetzung erhalten
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Die nationalen Verbraucherbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sollen zukünftig mehr Befugnisse zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten erhalten. Das Europäische Parlament stimmte am 14.11.2017 einem von der Europäischen Kommission vorgelegten Kooperationsrahmen für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zu. Anlässlich der Zustimmung sagte die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, Vera Jourova: „Die jüngsten Fälle, die das Vertrauen der Verbraucher geschädigt haben, wie der Dieselskandal oder die Diskussionen über Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität, machen deutlich, dass eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts erforderlich ist. Mit dem neuen Kooperationsrahmen werden die Kommission und die nationalen Behörden nun für eine rasche Reaktion auf EU-Ebene gerüstet sein, wenn es zu einem weitreichenden Verstoß gegen das Verbraucherrecht kommt.“
Die Europäische Kommission hatte die neuen Regeln im Mai 2016 vorgeschlagen mit dem Ziel, die EU-weite Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz zu verbessern. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Europäische Kommission zusammen mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame (Gegen)Maßnahmen koordinieren, um dann unfairen Praktiken Einhalt zu gebieten. Die Europäische Kommission zeigt sich entschlossen, einen für ihre Mitgliedstaaten und deren Unternehmen zeit- und ressourcensparenden Verbraucherschutz zu verwirklichen.
Bis die Kooperation greifen kann, können jedoch noch max. zwei Jahre vergehen, denn nach der Veröffentlichung der EU-Verordnung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten max. 24 Monate Zeit, um rechtlich sicherzustellen, dass ihre Verbraucherschutzbehörden die neuen Durchsetzungsmöglichkeiten haben.
Die Verordnung ist Teil der Bemühungen der Europäischen Kommission die Verbraucherregelungen auf die neuen Entwicklungen anzupassen. Im Frühjahr 2018 will sie ein geplantes Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorstellen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (24.11.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.