Sozialgipfel in Göteborg - Führende EU-Politiker unterzeichnen feierlich die Säule sozialer Rechte
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Nach einem längeren Diskussionsprozess (am 26.04.2017 hatte Kommissionspräsident Juncker die 20 Grundsätze der sozialen Säule vorgestellt, am 23.10.2017 hatte der Rat der zuständigen nationalen Minister für "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" der sozialen Säule einstimmig zugestimmt) wurde auf dem vereinbarten Sozialgipfel im schwedischen Göteborg am 17.11.2017 in Anwesenheit von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tanjania, die europäische Säule sozialer Rechte feierlich unterzeichnet und proklamiert.
Anlässlich der feierlichen Unterzeichnung sagte Juncker: "Das europäische Sozialmodell ist eine Erfolgsgeschichte und hat Europa zu einem erstklassigen Lebens- und Arbeitsort gemacht. Heute bekennen wir uns zu unseren gemeinsamen Werten und verpflichten uns auf ein Paket von 20 Grundsätzen und Rechten. Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn - mit der europäischen Säule sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein.
Die Proklamation der Säule auf dem Sozialgipfel in Göteborg erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Verankerung einer ausgeprägten sozialen Dimension in der Zukunft der Europäischen Union. Dieser Zeitpunkt wurde mit Bedacht gewählt und macht die soziale Ausrichtung Europas zu einem ersten Meilenstein auf unserem Weg nach Sibiu.
In Zeiten tief greifenden Wandels - sei es im Leben oder in der Politik - liegt es nahe, sich auf das zu besinnen, was uns ausmacht und uns zusammenhält. Daher bin ich froh, dass wir uns alle in weniger als einem halben Jahr nach dem Vorschlag der Kommission auf die europäische Säule sozialer Rechte einigen konnten. Diese gemeinsame Verpflichtungserklärung ist eine starke Demonstration europäischer Einigkeit.
Wie stark die Säule - und Europas gesamte soziale Ausrichtung - wird, liegt in unserer Hand. Diese gemeinsame Verantwortung beginnt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft. Daher respektieren und akzeptieren wir zwar die unterschiedlichen Konzepte, die in ganz Europa bestehen, müssen nun aber Zusagen in konkretes Handeln umsetzen. Das sind wir den Europäerinnen und Europäern schuldig."
Die Entstehung der sozialen Säule hat eine lange Vorgeschichte. Schon in der Rede zur Lage der Union im Jahr 2015 hatte Juncker auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise eine Einrichtung einer Säule sozialer Rechte angekündigt, die ergänzen sollte, was die EU bereits an Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht hatte. In den folgenden Monaten wurden die 20 Grundsätze gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet, am 26.04.2017 wurden sie von der Europäischen Kommission der Öffentlichkeit vorgestellt. Es sei ein entscheidender Moment für Europa, sagte Juncker in seiner Rede, denn die EU sei im Grunde immer ein soziales Projekt gewesen, die Union sei mehr als ein Binnenmarkt, es gehe nicht nur um Geld und um den Euro, es gehe auch um die Werte der EU und wie die EU-Bürgerinnen und -Bürger leben wollten.
Schwerpunkte des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum waren die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen für die Arbeitsplätze und die gegenwärtigen und künftigen Wohlstandsmodelle. In diesem Zusammenhang führt die Europäische Kommission aus, dass sich Arbeitsmärkte und Gesellschaften schnell entwickelten, die Globalisierung, die Digitalisierung des Privat- und Berufslebens, sich wandelnde Arbeitsmodelle, die demografische Entwicklung würden neue Chancen aber auch Herausforderungen bringen; diese seien u.a. erhebliche Ungleichheit, Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit oder die Solidarität zwischen den Generationen.
Die Säule sozialer Rechte soll nach dem Willen der Kommission Bürgerinnen und Bürger schützen und ein Kompass für effiziente beschäftigungspolitische und soziale Ergebnisse werden, die die Bedürfnisse der Menschen und Arbeitnehmer berücksichtigen. Gleichzeitig soll die soziale Säule Richtschnur sein, damit soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden können.
Bei der Liste handelt es sich teils um Abwandlungen von auf EU-Ebene oder in den Mitgliedstaaten bestehenden Grundsätzen. Die in der Säule formulierten 20 Grundsätze und Rechte gliedern sich in drei Kategorien: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) Faire Arbeitsmarktbedingungen, 3)Sozialschutz und soziale Inklusion. Die Grundsätze umfassen z.B. den Anspruch auf ein Mindesteinkommen, Mitbestimmungsrechte, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Gleichstellung, Recht auf Kinderbetreuung, Wohnung, Pflege, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Integration von Behinderten.
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rechte der sozialen Säule nicht unmittelbar durchsetzbar sind, sondern erst in die jeweiligen nationalen Sozialgesetzgebungen überführt werden müssen, bevor sie subjektive Rechte werden, d.h. nationale Mitgliedstaaten müssen mit den EU-Institutionen und ihren Sozialpartnern für eine Ausgestaltung und Umsetzung sorgen.
Wo rechtlich möglich, will die Europäische Kommission auf EU-Ebene Gesetzesinitiativen ergreifen; dazu zählt z.B. der Richtlinienvorschlag vom April 2017 zu einer besseren "Work-Life-Balance" mit dem ein Rechtsanspruch auf nicht übertragbare Elternzeit eingeführt werden soll. Gleichzeitig soll die Durchsetzung bestehender Rechte verbessert werden, z.B. durch die Erarbeitung von Leitlinien zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie. Im Frühjahr 2018 will die Europäische Kommission die Einrichtung einer europäischen Arbeitsmarktbehörde vorschlagen, deren Aufgabe die durchgehende Durchsetzung von Arbeitsrechten sein soll.
Dass es der Europäischen Kommission Ernst mit der Säule europäischer Rechte ist, machte sie dadurch deutlich, dass sie drei Tage nach dem Gipfel die zweite Runde der Gespräche mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden darüber begann, wie auch Selbstständige und Menschen in atypischen Verhältnissen einen besseren Zugang zu Sozialschutzsystemen bekommen können.
Die Entwicklung der sozialen Rechte in den EU-Mitgliedstaaten soll zukünftig in einem "Sozialanzeiger" festgehalten werden. Dieser Anzeiger soll Grundlage für Diskussionen über soziale Themen im Rahmen des "Europäischen Semesters" ein, dem jährlichen Prüfungsprozess, in dem die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik für das jeweils kommende Jahr mit der Europäischen Kommission und dem ECOFIN-Rat abstimmen. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich daraufhin, dass Projekte, die soziale Rechte stärken, über den Europäischen Sozialfonds gefördert werden können.
Hintergrund:
Gemäß der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon (Art. 151 - 153) ist die Beschäftigungs- und Sozialpolitik Angelegenheit der Mitgliedstaaten; die Europäische Kommission unterstützt und ergänzt die vielfältigen Initiativen der Mitgliedstaaten in Bereichen wie Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit im Beruf und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung. Die Befugnis zur Unterstützung schließt auch den Erlass von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und die finanzielle Förderung von sozialen Projekten ein.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 16.11.2017
- EU-Aktuell vom 17.11.2017
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