Neue Mobilitätstrategie: Europäische Kommission stellt Gesetzesvorschläge für einheitliche Mauterhebung und grenzüberschreitende LKW-Fahrten vor
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In den vergangenen Wochen ist im Zuge des Abgasskandals viel über die CO2-Verschmutzung durch PKW und LKW und in diesem Zusammenhang auch über überlastete Verkehrssysteme berichtet worden. Die Europäische Kommission hat bereits Ende Mai 2017 im Zuge der diversen Diskussionen eine neue Mobilitätsstrategie vorgestellt, um die Mobiliät in der EU als Ganzes sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähiger zu machen.
Am 30. Mai 2017 hat die Europäische Kommission unter der Überschrift "Europa in Bewegung" acht Legislativvorschläge zum Thema Verkehr vorgelegt; durch die Initiativen sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission die Verkehrssicherheit verbessert, eine gerechtere Mauterhebung gefördert, Luftverschmutzung, Verkehrsüberlastung und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert, illegale Beschäftigung bekämpft sowie angemessene Bedingungen für die Arbeitnehmer gewährleistet werden.
Die Vorschläge sollen im kommenden Jahr durch Vorschläge ergänzt werden, die auch Emissionsstandards für PKW und leichte Nutzfahrzeuge sowie erstmals für schwere Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 enthalten werden (enthalten im Vorschlag für die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen). Durch diese Vorschläge soll die Innovation weiter vorangetrieben, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die CO2-Emissionen gesenkt, die Luftqualität und die öffentliche Gesundheit verbessert und die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden.
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass sich Deutschland im Zuge des Kompromisses mit der Europäischen Kommission zur Einführung einer PKW-Maut in Deutschland verpflichtet hatte, die schrittweise Einführung eines streckenbasierten, interoperablen europäischen Mautsystems zu unterstützen.
Die Vorschläge im Einzelnen
Maut- und Straßenbenutzungsgebühr
Die Europäische Kommission betont zu Beginn, dass die Mauterhebung in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, d.h. diese entscheiden über die evtl. Einführung. Auch in Zukunft werde sich daran nichts ändern, doch schlägt die Europäische Kommission für die Zukunft vor, dass im Fall der Einführung für alle Kategorien von Fahrzeugen bestimmte Regeln eingehalten werden. Ziele hierbei sind:
Gerechterer Preisgestaltung: Die Europäische Kommission plädiert für eine Erhebung von Gebühren auf der Grundlage der Entfernung (d.h. Mautgebühren) statt auf der Grundlage des Nutzungszeitraums (d.h. Vignetten), weil diese das tatsächliche Maß der Nutzung, Emissionen und Umweltverschmutzung besser widerspiegeln würde; daher schlägt sie vor, zeitabhängige Systeme nach einer angemessenen Übergangsphase (2023 für schwere Nutzfahrzeuge, 2027 für andere Fahrzeugkategorien) einzustellen.
Honorierung umweltfreundlicher Fahrzeuge: Vor dem Hintergrund der andauernden Diskussionen um überhöhte CO2- und Stickoxidwerte von PKW's schlägt die Europäische Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechend dem Verursacherprinzip die Höhe der Straßenbenutzungsgebühren von der CO2-Bilanz der Fahrzeuge abhängig machen sollten, um so Anreize für den Kauf und die Nutzung sauberer Fahrzeuge zu schaffen. Mit der Bestimmung der Höhe der Straßenbenutzungsgebühren werden die EU-Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit erhalten, externe Faktoren wie Lärm, Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung zu berücksichtigen.
Beitrag zur Finanzierung tragfähiger Infrastrukturen: Die Einnahmen aus der Mauterhebung könnten nach Berechnung der Europäischen Kommission einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur und zur Verringerung der derzeit auf 60 Mrd. Euro veranschlagten Lücke in der Instandhaltung leisten.
Um ein nahtloses Reisen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission auch Vorschläge für Bestimmungen für die elektronische Mauterhebung vorgelegt.
Sozial gerechte und wettbewerbsfähige Mobilität
Die Vorschläge der Europäischen Kommission enthalten auch Regelungsinitiativen, die den Sozialschutz und die Beschäftigungsbedingungen für LKW-Fahrer verbessern sollen; sie will mehr Klarheit bei der Anwendung der Entsenderichtlinie schaffen, vor allem im Hinblick auf die verhältnismäßige und wirksame Anwendung der Mindestlohngesetze, die Klarstellung und Anpassung der Bestimmungen über die wöchentlichen Ruhezeiten und das Durchsetzungssystem. Die Europäische Kommission betont, dass die Vorschläge auf ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Fahrer und der Vermeidung eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Unternehmen bei der Entsendung ihrer Fahrer in andere EU-Länder zielten.
Entsendung von Arbeitnehmern und Mindestlohn
Für den grenzüberschreitenden Verkehr (d.h. von Mitgliedstaat "A" nach Mitgliedstaat "B") schlägt die Kommission vor, Fahrer als entsandte Arbeitnehmer zu betrachten, wenn sie sich mindestens drei Tage innerhalb eines Kalendermonats auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten.
Die Kabotage (d.h. Beförderungen innerhalb eines Mitgliedstaats "A") gilt ab Tag 1 als Entsendung von Arbeitnehmern - unabhängig von ihrer Dauer. Mit ihren Vorschlägen bekräftigt die Kommission den Grundsatz "gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit", wahrt jedoch die Verhältnismäßigkeit, um für Unternehmer und ihre Fahrer keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen.
Unter dem Begriff der "Entsendung" ist eine Situation zu verstehen, in der ein Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig ist und vorübergehend unter den Sozialschutz dieses Mitgliedstaats fällt. Beispielsweise hat er Anspruch auf dieselbe Bezahlung wie ortsansässige Arbeitnehmer.
Die für den Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violetta Bulc sagte anlässlich der Vorlage der Initiativen: "Unsere Reformen bilden das Fundament für standardisierte, digitale Lösungen, gerechtere soziale Bedingungen und durchsetzbare Marktregeln." Diese würden dazu beitragen, die sozioökonomischen Kosten des Verkehrssektors zu senken, die beispielsweise durch die in Staus vergeudete Zeit, Unfälle im Straßenverkehr mit Toten und Schwerverletzten und durch Gesundheitsrisiken aufgrund der Umwelt- und Lärmbelastung entstehen, und gleichzeitig den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Umwelt gerecht werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 31.05.2017
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