Mitgliedstaaten für striktere EU-Regeln für die Zulassung von Pkw: neue und verbesserte Tests für Kraftfahrzeugemissionen sind seit dem 1. September 2017 Pflicht
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Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich Ende Mai dieses Jahres auf ihre Position für ein strengeres System der Marktzulassung von Fahrzeugen verständigt, nachdem die Kommission im vergangenen Jahr strengere Sicherheits- und Umweltvorschriften für Automobilhersteller in Folge des VW-Abgasskandals vorgelegt hatte. Fahrzeugprüfungen sollten durch nationale technische Dienste unabhängiger werden, bereits angemeldete Autos stärker überwacht und das System der Typgenehmigung unter mehr europäische Aufsicht gestellt werden.
Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. "Die neuen Emissionsprüfungen sind ein Meilenstein in unserer Arbeit für sauberere und nachhaltigere Kraftfahrzeuge in den kommenden Jahren", sagte Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen. "Aber es bleibt noch viel zu tun. Der Abgasskandal hat gezeigt, dass wir bei der Fahrzeugprüfung mehr Unabhängigkeit brauchen, aber auch eine strengere Marktüberwachung. Und die Kommission muss die Möglichkeit haben, bei Fehlverhalten zu intervenieren."
Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - "Real Driving Emissions", RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge - "World Harmonised Light Vehicle Test Procedure", WLTP) werden zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin: "Angesichts der Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt ist der rasche Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in unser aller Interesse. Außerdem ist ein solcher Umstieg von wesentlicher Bedeutung für die Automobilindustrie, wenn sie international wettbewerbsfähig bleiben will. Einstweilen sind Dieselfahrzeuge aber Teil unseres täglichen Lebens, und wir müssen das Vertrauen in diese Technologie wiederherstellen. Daher benötigen wir unbedingt neue, verlässlichere Prüfungen für Neuwagen. Und was die bereits zugelassenen Fahrzeuge betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten ihre Arbeit machen, die Gesetze durchsetzen und gemeinsam mit allen Interessenträgern zusätzliche Schritte unternehmen, um die Emissionen der bestehenden Fahrzeugflotte zu verringern."
Die Tests bedeuten einen von mehreren wichtigen Schritten bei der Arbeit der Kommission für eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie, nämlich robustere und genauere Abgasuntersuchungen, das komplette Überarbeiten des Typgenehmigungssystems, das Erarbeiten von Luftqualitätsplänen für Gebiete oder Ballungsräume und die Steigerung des Anteils emissionsarmer Mobilität im Verkehrssystem.
Parallel dazu verfolgt die Kommission aufmerksam die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bezüglich bereits zugelassener umweltschädlicher Fahrzeuge.
Nach den Enthüllungen im September 2015, dass die Volkswagen-Gruppe eine Abschalt-Software verwendete, um die Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, forderte die Kommission alle Mitgliedstaaten als die für die Marktaufsicht und die Durchsetzung der Typgenehmigungsvorschriften zuständigen Akteure auf, die erforderlichen Untersuchungen der tatsächlichen Emissionen der Fahrzeuge auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.
Die Kommission unterstützte die Arbeiten, indem sie ein gemeinsames Prüfverfahren entwickelt hat, das nach Abschalteinrichtungen sucht, welche die Ergebnisse von Laborprüfungen verfälschen, und die Kohärenz der Ergebnisse dieser nationalen Untersuchungen sicherstellt. Ferner hat sie Leitlinien veröffentlicht, die den Behörden der Mitgliedstaaten helfen festzustellen, ob Automobilhersteller Abschalteinrichtungen oder andere Strategien einsetzen, die außerhalb des Testzyklus zu höheren Fahrzeugemissionen führen, sowie zu analysieren, ob sie technisch gerechtfertigt sind.
Im Dezember 2016 und im Mai 2017 hat die EU-Kommission gegen acht Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und kontrolliert nach wie vor, ob das EU-Recht auf diesem Gebiet korrekt durchgesetzt wird. Außerdem wird die Kommission sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden, und sie wird ihre Arbeit für einen fairen Umgang mit den Verbrauchern fortsetzen. Schließlich bemüht sie sich nach wie vor um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften mithilfe von Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Mitgliedstaaten, die die NO2-Grenzwerte nicht einhalten.
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