Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität: Kommission will Mitgliedstaaten helfen
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Die EU-Kommission will Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, gegen unlautere Praktiken von Unternehmen vorzugehen, die in verschiedenen Ländern Produkte von zweierlei Qualität verkaufen. Wie von Kommissionspräsident Juncker in seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union angekündigt, hat die Kommission dazu Ende September Leitlinien für die Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts auf Produkte von zweierlei Qualität herausgegeben.
Jean-Claude Juncker: "Ich kann nicht akzeptieren, dass den Menschen in manchen Teilen Europas qualitativ schlechtere Lebensmittel verkauft werden als in anderen, obwohl Verpackung und Markenkennzeichnung identisch sind. Wir müssen nun die nationalen Behörden mit umfassenderen Befugnissen ausstatten, sodass sie flächendeckend gegen diese illegalen Praktiken vorgehen können."
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: "Zwei verschiedene Produkte in derselben Markenverpackung anzubieten, ist irreführend und unfair gegenüber den Verbrauchern. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir grenzübergreifende Probleme nur lösen können, wenn wir auf EU-Ebene zusammenarbeiten." Allzu lange sei es den Mitgliedstaaten alleine nicht gelungen, den richtigen Weg zu finden, um dies in Angriff zu nehmen. Man sei aber entschlossen, dieser Praxis, die nach EU-Recht verboten ist, ein Ende zu setzen und dafür zu sorgen, dass alle Verbraucher gleichbehandelt würden.
Diese EU-Lebensmittel- und der EU-Verbraucherschutzrechtsvorschriften müssen herangezogen werden, wenn ein Produkt von möglicherweise zweierlei Qualität geprüft werden soll:
- die Lebensmittelinformationsverordnung, die verlangt, dass die Verbraucher wahrheitsgemäße, ausreichende Informationen über ein bestimmtes Lebensmittelprodukt erhalten; zum Beispiel müssen auf Lebensmitteletiketten alle in einem Produkt enthaltenen Zutaten angegeben werden;
- die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die unfaire Geschäftspraktiken verbietet, etwa die Vermarktung von Produkten unter derselben Marke in einer Weise, die den Verbraucher irreführen könnte.
Anhand dieser Rechtsvorschriften wird in einer Orientierungshilfe zu diesem Thema Schritt für Schritt erläutert, wie die nationalen Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden verfahren sollten, um festzustellen, ob Hersteller gegen diese Vorschriften verstoßen. Falls ein Verstoß einen grenzüberschreitenden Aspekt aufweist, können die Verbraucherschutzbehörden über das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene dagegen vorgehen.
Es ist Aufgabe der nationalen Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen die EU-Vorschriften einhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch entschlossen, ihnen mit dieser Orientierungshilfe und verschiedenen laufenden Arbeiten zu helfen.
Weitere Maßnahmen der Kommission
Zusätzlich zu diesen Leitlinien arbeitet die Kommission derzeit an einer Methodik für bessere Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln, damit die Mitgliedstaaten sich auf einer gemeinsamen soliden wissenschaftlichen Basis mit der Frage auseinandersetzen können. Die Kommission hat ihrer Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre - JRC) 1 Mio. Euro für die Entwicklung dieser Methodik zur Verfügung gestellt.
Die Kommission finanziert auch weitere Arbeiten für die Faktensammlung und die Durchsetzung, indem sie den Mitgliedstaaten eine Million Euro zur Finanzierung von Studien oder Durchsetzungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. Die Kommission hat außerdem einen Dialog mit Herstellern und Markenverbänden eingeleitet, die zugesagt haben, bis Herbst dieses Jahres einen Verhaltenskodex auszuarbeiten.
Mitte dieses Monats hat die Kommission am Verbrauchergipfel teilgenommen, einer hochrangigen Ministertagung zum Thema "Lebensmittel von zweierlei Qualität", die von der tschechischen und der slowakischen Regierung in Bratislava ausgerichtet wird. Zudem wird es im November einen Workshop mit Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheitsbehörden geben.
Weitere Informationen:
- Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts
- Factsheet zur Orientierungshilfe
- Factsheet zur Rede zur Lage der Union 2017: Produkte von zweierlei Qualität
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.10.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.