Kommissionspräsident Juncker setzt Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ein
Europa |
Nach dem im Jahr 2015 gestarteten „Refit-Programm“ zur Straffung und effizienten Rechtsetzung der EU-„Gesetzgebung“ hat Kommissionspräsident Juncker am 14.11.2017 als weiteren Schritt eine „Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ eingesetzt. Aufgabe der neuen Arbeitseinheit unter Vorsitz des Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, des Niederländers Frans Timmermans, der für die Aufgabengebiete bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta zuständig ist, wird sein, sicherzustellen, dass die Europäische Kommission nur dort tätig wird, wo die EU-Rechtsetzung einen Mehrwert hat, d.h. für alle Verwaltungsebenen und die Bürgerinnen und Bürgern Vorteile bringt.
Die Taskforce wird ihre Arbeit zum 01. Januar 2018 aufnehmen und soll bis zum 15. Juli 2018 die erarbeiteten Vorschläge vorlegen. Dazu gehört nach dem Willen von Juncker auch, Vorschläge für Aufgaben- und Rechtsbereiche zu machen, die den Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten zurückübertragen werden sollen; gleichzeitig sollen Wege aufgezeigt werden, wie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik einbezogen werden können.
Der Taskforce sollen neben Timmermans neun weitere Mitglieder angehören: Drei Mitglieder aus den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, drei Mitglieder aus dem Europäischen Parlament und drei Mitglieder aus dem Ausschuss der Regionen. In einem Schreiben an die Präsidenten der drei Organe (u.a. an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union) hat Juncker um die Benennung von Mitgliedern für die Taskforce gebeten.
Hintergrund:
Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind im Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union verankert (Art. 5 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 und 4) Das Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass die EU nur dann tätig wird, wenn die Angelegenheit nicht besser und effizienter auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene geregelt werden kann; mit diesem Grundsatz sollen Entscheidungen und Regelungen möglichst bürgernah getroffen werden.
Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird festgelegt, dass die EU nicht mehr regelt als für eine spezielle Zielsetzung notwendig ist. Als positives Beispiel führt die Europäische Kommission hier den Bereich der Beihilfen auf, denn mittlerweile würden 90 % aller Beihilfen (z.B. finanzielle Zuschüsse) von nationalen, regionalen und lokalen Stellen kontrolliert und nicht mehr durch die Europäische Kommission.
In seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 hatte Kommissionspräsident Juncker seine Vision für die Zukunft Europas erläutert und sich dabei auch auf die fünf Zukunftsszenarien in dem „Weißbuch zur Zukunft Europas – Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien“ bezogen, das er am 01.03.2017 vor dem Europäischen Parlament vorgestellt hatte (siehe hierzu Artikel vom 06.03.2017 unter der Rubrik „EU-Aktuell“). Mit Bezug auf Szenario 4 „Weniger, aber effizienter“, nach dem die EU in bestimmten Bereichen ihre Arbeit intensiviert, gleichzeitig aber in anderen Bereichen reduziert oder ganz einstellt, ist nun die Taskforce ins Leben gerufen worden. Juncker ist davon überzeugt, dass die Arbeit der Taskforce zur weiteren positiven Entwicklung der EU beitragen wird; die Arbeit der Taskforce und der Fahrplan für eine geeintere, stärkere und demokratischere EU soll auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 09. Mai 2018 in Sibiu (Rumänien) vorgestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.11.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.