Jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den EU-Mitgliedstaaten ("Winterpaket") der Europäischen Kommission - Mitgliedstaaten machen Fortschritte
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In ihrer am 22.02.2017 vorgelegten jährlichen Analyse der wirtschaftlichen, und sozialen Lage in den EU-Mitgliedstaaten kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass diese Fortschritte bei der Investitionsförderung, den Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik Fortschritte erzielt haben. Allerdings stellt sie bei 12 von 27 EU-Mitgliedstaaten (ohne Griechenland, das einem spezifischen makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegt) ein verbleibendes makoökonomisches Ungleichgewicht fest, darunter auch für Deutschland. In ihrem sog. "Winterpaket" hat die Europäische Kommission geprüft, wie die Mitglieder die länderspezifischen Empfehlungen von 2016 umgesetzt haben.
Länderberichte
Die vorgelegten Länderberichte sind das Ergebnis der jährlichen Analyse der wirtschaftlichen Lage in den EU-Mitgliedstaaten durch die zuständigen Kommissionsdienststellen, die gffs. auch eine Bewertung makroökonomischer Ungleichgewichte umfassen. Im Rahmen des sog. Europäischen Semesters hatte die Europäische Kommission im November 2016 den Jahreswachstumsbericht für den EU-Raum und Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet mit den Prioritäten für das Jahr 2017 veröffentlicht.
Aus den Analysen geht hervor, dass dank der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in den meisten Mitgliedstaaten die Arbeitslosenquote gesunken ist, aber immer noch über dem Stand von vor der Krise liegt. Die festgestellten hohen Leistungsbilanzdefizite konnten die EU-Mitgliedstaaten abbauen, dies gilt ebenfalls für die hohen privaten wie öffentlichen Schulden sowie Auslandsschulden im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es verbleiben nach Ansicht der Europäischen Kommission jedoch einige Risiken, wie hohe Leistungsbilanzüberschüsse und umfangreiche notleidende Kredite, die den Finanzsektor belasten. Die 12 EU-Mitgliedstaaten, bei denen umfangreiche makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt wurden, unterliegen weiterhin einem spezifischen Monitoring und im Rahmen eines intensiven Dialogs mit den nationalen Behörden, durch Expertenbesuche sowie Fortschrittsberichte wird ein besonderes Augenmerk auf nationale Abhilfemaßnahmen gelegt.
Für Deutschland stellt die Europäische Kommission fest, dass der hohe Leistungsbilanzüberschuss von grenzüberschreitender Bedeutung ist und den Sparüberhang sowie die gedämpfte Investitionstätigkeit sowohl im privaten wie im öffentlichen Sektor widergibt. Daher empfiehlt die Kommission politische Maßnahmen zur Belebung der Investitionstätigkeit.
Anlässlich der Vorlage des Winterpakets sagte der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, zugleich zuständiger EU-Kommissar für den Euro und den sozialen Dialog: "Die heute veröffentlichte Analyse zeigt, dass unsere Strategie der Förderung von Investitionen, Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik Früchte trägt. Deshalb müssen wir dran bleiben, statt den Menschen falsche Versprechen zu geben: Wir müssen die Spätfolgen der Krise überwinden und strukturelle Schwächen in unseren Volkswirtschaften beseitigen. Die Politik der EU und der Mitgliedstaaten sollte dazu beitragen, dass unsere Volkswirtschaften besser gegen Krisen gewappnet sind und alle Menschen die wirtschaftliche Erholung spüren."
"Die Beschäftigung nimmt weiter zu und auch die Löhne und Gehälter steigen allmählich. Nun, wo wieder ein moderates Wirtschaftswachstum verzeichnet wird, müssen wir die Gelegenheit ergreifen und stärker gegen die Gefahr von Armut, ungleiche Einkommensverteilung und ungleiche Chancen vorgehen", ergänzte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität.
Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: "Angesichts der großen Unsicherheit, die uns umgibt, ist jedoch eines ganz klar: Wirklich gemeistert werden können diese Herausforderungen nur durch entschlossenes Handeln der Regierungen, und zwar der derzeitigen Regierungen wie auch der nachfolgenden".
Bericht über die Umsetzung des Fiskalpakts
Die Europäische Kommission hat am 22.02.2017 ferner eine Mitteilung und einem Bericht über die Umsetzung des sog. Fiskalpakts in jeweils nationales Recht vorgelegt. Den "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" hatten 25 Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen am 01./02. März 2012 in Brüssel im Gefolge der Griechenlandkrise unterzeichnet; innerhalb von fünf Jahren sollte der Inhalt des Pakts in Primärrecht der EU überführt werden.
Der Fiskalpakt, der die Form eines zwischenstaatlichen Vertrags hat, verpflichtet:
- die Mitgliedstaaten zu einem ausgeglichenen Haushalt bzw. zur Erwirtschaftung von Haushaltsüberschüssen
- die Regel zum Haushaltsausgleich in nationales Recht zu übernehmen (allerdings nicht zwingend in Verfassungsrecht)
- EU-Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden (jährliche Neuverschuldung höher als 3%) sind verpflichtet, der Europäischen Kommission und dem ECOFIN-Rat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen, in dem notwendige Strukturreformen zur dauerhaften Reduzierung des Defizits dargelegt werden; zudem wird die jährliche Haushaltsführung überwacht.
- Die Einleitung eines Defizitverfahrens erfolgt seither automatisch, wenn die jährliche Neuverschuldungsgrenze von 3 % überschritten wird
- Die Gewährung von finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist mit der Bedingung verknüpft, dass die nationale Schuldengrenze in Gestzesform Gültigkeit erlangt.
Der Fiskalpakt bindet die 19 EU-Mitgliedstaaten, die als Währung den Euro haben sowie die Nicht-Euro-Mitgliedstaaten Dänemark, Bulgarien und Rumänien. Aus dem Bericht der Europäischen Kommission geht hervor, dass alle Mitgliedstaaten, die den Fiskalpakt unterzeichnet haben, die Verschuldungsgrenze auch in ihre jeweilige nationale Haushaltsgesetzgebung übernommen haben. Die Europäische Kommission plant zudem, den Fiskalpakt in das EU-Recht zu integrieren.
Weitere Schritte im Rahmen des Europäischen Semesters
Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Länderberichte und die Ergebnisse der Überprüfungen werden nun im ECOFIN-Rat erörtert; anschließend wird die Europäische Kommission die Länderberichte im Rahmen bilateraler Treffen den Mitgliedstaaten erläutern. Daher werden die Vize-Präsidenten und Kommissare in den Mitgliedstaaten mit den Vertretern der Regierungen, der Parlamente, der Sozialpartner und anderer Interessenvertreter zusammenkommen. Diese Gespräche sollen die EU-Mitgliedstaaten vor Veröffentlichung der jeweiligen Länderberichte stärker in den Abstimmungsprozess miteinbeziehen und auch im Vorfeld der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme bzw. Stabilitäts- und Konvergenzprogramme fortgesetzt werden.
Die Europäische Kommission will den Mitgliedstaaten vorschlagen, die Parlamente und Sozialpartner, aber auch regionale und lokale Behörden in den Dialog mit einzubeziehen, in diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der Erfolg der Umsetzung der nationalen Reformprogramme von verschiedenen Regierungsebenen abhängt.
Im Frühjahr wird die Europäische Kommission die länderspezifischen Empfehlungen 2017 vorlegen.
Hintergrund:
Die Bewertung der Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten ist Teil des jährlichen Zyklus für die wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene. Das Winterpaket folgt auf die in der vorherigen Woche veröffentlichten Wirtschaftsprognose für 2017.
Durch die frühzeitige Veröffentlichung der Länderberichte will die Europäische Kommission im Einklang mit dem Bericht der fünf Präsidenten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vom Juni 2015 das Europäische Semester straffen und stärken. Es soll ein größerer Zeitrahmen zur Diskussion der europäischen Prioritäten, über die Herausforderungen für das Euro-Währungsgebiet und mehr Zeit für den Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten und nationalen Interessenträgern auf allen Ebenen zur Verfügung stehen. Außerdem hatte die Europäische Kommission vor dem Hintergrund negativer sozialer Auswirkungen von vereinbarten Reformprogrammen zugesagt, beschäftigungs- und sozialpolitische Erwägungen im Rahmen des Europäischen Semesters stärker in den Vordergrund zu stellen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 22.02.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.03.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.