Europäische Kommission unterstützt EU-Mitgliedstaaten mit einem neuen Instrument bei der Umsetzung von EU-Umweltpolitik
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Die Europäische Kommission hat am 06.02.2017 ein umfassendes Paket von 28 EU-Länderberichten zur Umsetzung von EU-Umweltstandards angenommen und vorgestellt. Die jährliche Begutachtung der Umsetzung der EU-Umweltvorschriften beinhaltet eine Benennung der Stärken, der Chancen und der Schwachpunkte und bietet jedem einzelnen Mitgliedstaat Verbesserungsvorschläge an. Im Blickfeld der Europäischen Kommission stehen Luft- und Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung und Kreislaufwirtschaft sowie der Schutz der Natur und der Biodiversität. Bei der jährlichen Begutachtung geht es der Europäischen Kommission vor allem darum, den EU-Mitgliedstaaten die Defizite bei der Umsetzung der EU-Umweltvorschriften aufzuzeigen und für die zukünftige Umsetzung Lösungsansätze anzubieten.
So hat die Überprüfung im Bereich der Abfallbewirtschaftung ergeben, dass die Abfallvermeidung in allen EU-Mitgliedstaaten weiterhin eine große Herausforderung darstellt; so haben einige Mitgliedstaaten Probleme, die Deponierung von biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen zu begrenzen. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission könnten z.B. durch die Einhaltung der EU-Abfallpolitik bis 2020 zusätzlich 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.
In 23 EU-Mitgliedstaaten und in über 130 Städten in der EU werden die Normen für Luftqualität nicht eingehalten, was vordringlich am Verkehr liegt. Außerdem müssen nach Ansicht der Europäischen Kommission die Maßnahmen gegen Fluglärm, die zweitwichtigste umweltbedingte Krankheitsursache, verstärkt werden.
Im Bereich der Wasserqualität und -bewirtschaftung haben die meisten EU-Mitgliedstaaten Schwierigkeiten, bei der Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer die Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. In fast allen Mitgliedstaaten sind die Nitratkonzentration und die Eutrophierung ein Problem.
Als Ursache für Umsetzungsprobleme sieht die Europäische Kommission nicht ausreichende Koordinierung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen, nicht ausreichende Kapazitäten und fehlende Kenntnisse und Daten.
Deutschland und den Ländern wird in dem 1. Umweltbericht eine starke Umweltpolitik und -gesetzgebung bescheinigt, d.h. eine allgemein gute Umsetzung von EU-Umweltvorschriften und eine "proaktive" Strategie"; Deutschland sei Dank hoher Recyclingquoten (bei Siedlungsabfällen liegt die Recyclingquote bei 64% was einen EU-Spitzenwert bedeutet und Restmüll landet so gut wie gar nicht mehr auf deutschen Deponien), fortschrittlicher Technologien und guter öko-innovativer Leistungen auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft. Gute Noten gibt die Europäische Kommission Deutschland auch für die Qualität des Trinkwassers und der ausgewiesenen Badegewässer, von denen über 90% das Prädikat "ausgezeichnet" erhalten haben.
Dennoch benennt sie für Deutschland drei wichtige Herausforderungen mit deutlichem Verbesserungspotential: Luftqualität, Bekämpfung der Wasserverschmutzung, besonders durch Nitrate und die Vollendung der Ausweisung besonderer Erhaltungsgebiete und die Einführung klar definierter Erhaltungsziele.
Luftqualität: In 28 Regionen Deutschlands, u.a. in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Rhein-Main, Rhein-Neckar und in großen Teilen Nordrhein-Westfalens sei die Luft seit Jahren stärker belastet als nach EU-Grenzwerten zulässig. Die Belastung durch Stickstoffdioxide entsteht nach Feststellungen der Europäischen Kommission zu 40% durch den Straßenverkehr und hier vornehmlich durch Dieselmotoren.
Wasserverschmutzung: So verklagte die Europäische Kommission Deutschland im November 2016 vor dem EuGH wegen jahrelanger Überschreitung der Nitratgrenzwerte in Bächen, Flüssen, Seen, Ost-und Nordsee. Daher drängt die Europäische Kommission darauf, dass die Bundesregierung und die Bundesländer besser zusammenarbeiten, um die Qualität des Grundwassers in Nord- und Ostsee zu verbessern.
Erhaltung geschützter Arten: Hier vermerkt die Europäische Kommission, dass nur ein Viertel davon in "günstigem Zustand" sei. Ein Weg zum verstärkten Schutz der Arten sei die Ausweisung von Naturschutzgebieten, z.B. im Rahmen des EU-Netzwerks "Natura 2000". In diesem Punkt erwartet die Europäische Kommission "erhebliche Anstrengungen" der zuständigen Bundesländer.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik in den Mitgliedstaaten im Zweijahresrythmus im Mai 2016 eingeführt, diese ist Teil der Strategie für bessere Rechtsetzung. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission könnten in den Bereichen Gesundheitsversorgung und unmittelbare Kosten für die Umwelt jährlich 50 Mrd. € eingespart werden. Nach einer Eurobarometer-Umfrage halten drei von vier BürgerInnen EU-Vorschriften für erforderlich, um die Umwelt in ihrem Land zu schützen und vier von fünf BürgerInnen sind der Meinung, dass die EU-Organe die Möglichkeit haben sollten, zu prüfen, ob die Vorschriften ordnungsgemäß angewandt wurden.
Anlässlich der Vorstellung und Erläuterung des Pakets sagte der zuständige EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella: "Mit einer lückenhaften und uneinheitlichen Anwendung der Umweltvorschriften ist niemandem geholfen. Die Verbesserung der Anwendung der Umweltvorschriften hilft Bürgern, öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft. Hier kommt die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik zum Zug. Die Europäische Kommission ist entschlossen, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, dass die Qualität der Luft, des Wassers und der Abfallbewirtschaftung für die Bürger den höchsten Anforderungen genügt. Diese Überprüfung stellt die Daten, die Instrumente und den Zeitplan bereit, um dieses Ziel zu erreichen."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 06.02.2017
- Europa News Deutscher Städtetag Nr. 2/2017, Seite 3
- EU-NACHRICHTEN Nr. 03 vom 16.02.2017
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