Europäische Kommission plant Reform der Europäischen Bürgerinitiative und ruft die EU-Bürgerinnen und Bürger zur Meinungsabgabe auf
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Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon 2009 eingeführt und gibt den EU-Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, auf einem Gebiet/zu einem Thema einen Rechtsakt vorzuschlagen. Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Prozesses von 10 Schritten müssen Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 9 Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Registrierung 1 Mio. Unterschriften für ihr Anliegen sammeln, damit die Europäische Kommission aktiv werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die Europäische Kommission darauf, dass eine solche Initiative nicht eine nicht ernst gemeinte, missbräuchliche oder schikanöse Intention haben darf (siehe hierzu ausführlich Artikel unter der Rubrik "EU-Aktuell" vom 24.05.2012, "Europäische Kommission gibt Startschuss für die Europäische Bürgerinitiative...").
Bis zum 24.05.2017 sind insgesamt über 40 Initiativen eingereicht worden, die insgesamt mehr als sechs Millionen Unterstützungsbekundungen aus allen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben; drei von diesem Initiativen haben die erforderliche Anzahl von 1 Mio. Unterschriften erhalten; zwei davon sind "Right2Water" und "Stop Vivisection" und hatten Einfluss auf die konkrete Politikgestaltung der EU.
Nach immer wieder geäußerten "Beschwerden" über ein zu komplexes und zu langwieriges Verfahren kündigte die Europäische Kommission am 11. April 2017 eine Überarbeitung der zurzeit geltenden Regelungen an. In seiner Rede erklärte Frans Timmermanns, Vize-Präsident der Europäischen Kommission und zuständig für die Arbeitsbereiche Bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta: "Ich weiß, dass die Anforderungen in Bezug auf die Einreichung einer Europäischen Bürgerinitiative und das Sammeln der Unterstützungsbekundungen nach wie vor relativ kompliziert sind. Ich möchte das Verfahren leichter zugänglich und bürgerfreundlicher machen. Ich wünsche mir, dass die Europäische Bürgerinitiative zu einem Instrument wird, das allen Bürgerinnen und Bürgern vertraut ist und dessen sie sich gerne und aktiv bedienen." Die Europäische Kommission ruft daher u.a. alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine dazu auf, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen und ihre Ansichten zu dem Verfahren und ihren evtl. Erfahrungen damit der Kommission mitzuteilen.
Die Öffentliche Konsultation läuft bis zum 16. August 2017.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 24.05.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.06.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.