Europäische Kommission macht Vorschläge für eine sog. "Soziale Säule" in der EU
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Wie in den beiden vergangenen Jahren mehrfach angekündigt, hat der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, seine Vorschläge für eine "Soziale Säule" in der EU vorgelegt. In dieser Säule führt die Kommission 20 Grundsätze zusammen, die u.a. für faire Arbeitsmärkte und gut funktionierende Wohlfahrtssysteme sorgen sollen. Gleichzeitig will Jean-Claude Juncker mit einem Reflexionspapier eine Debatte über die soziale Dimension Europas bis 2025 anstoßen; hierzu gehört auch eine Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Generell sei die Säule als Kompass für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa angelegt. Daher richte sich diese in erster Linie an die 19 Euroländer in der EU, stehe jedoch auch offen für andere teilnahmewillige EU-Mitgliedstaaten.
Anlässlich der Vorstellung im Europäischen Parlament sagte Juncker: "Als Kommissionspräsident habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, soziale Schwerpunkte in den Fokus europäischen Tuns zu rücken, wo sie hingehören. Mit der europäischen Säule sozialer Rechte und dem ersten Paket von Initiativen, die diese Säule flankieren, lösen wir unsere Zusagen ein". ... Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartner und Zivilgesellschaft tragen miteinander die Verantwortung. In diesem Zusammenhang betont die Europäische Kommission, dass die Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten und die Traditionen des sozialen Dialogs gewahrt würden.
Ich hoffe darauf, dass die Säule vor Jahresende auf höchster politischer Ebene gebilligt wird", ergänzte Juncker Die soziale Säule bestätige bereits in der EU bestehende Rechte sowie den internationalen rechtlichen Besitzstand und führe ergänzend neue Vorschläge auf, die die derzeitigen Realitäten, gerade im Hinblick auf die Digitalisierung ergänzten. Die in der Säule genannten Grundsätze und Rechte teilen sich in Chancengleichheit, Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, sozialer Schutz und soziale Inklusion ein. Der Schwerpunkt liegt laut Auskunft der Europäischen Kommission auf der Bewältigung neuer Entwicklungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft generell, damit soll eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und des sozialen Fortschritts gefördert werden. Um die vorgesehenen Rechte und Grundsätze auch zur Wirkung kommen zu lassen, seien weitere gesetzgeberische Initiativen der Europäischen Kommission notwendig, gffs. soll bestehendes Unionsrecht aktualisiert, ergänzt und besser durchgesetzt werden.
Bereits vor der Vorstellung der sozialen Säule hat die Europäische Kommission eine Reihe konkreter legislativer und nichtlegislativer Initiativen zu den Bereichen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, der Unterrichtung von Arbeitnehmern, dem Zugang zum Sozialschutz und der Arbeitswelt erlassen bzw. veröffentlicht.
Zusammen mit der sozialen Säule wird die Europäische Kommission ein sozialpolitisches Scoreboard einrichten, mit dem Tendenzen und Leistungen der EU-Mitgliedstaaten in 12 Bereichen erfasst werden, um die Fortschritte der gesamten EU in Richtung des AAA-Ratings zu bewerten. Diese Analyse soll nach dem Willen von Kommissionspräsident Juncker in den Ablauf des Europäischen Semesters einfließen, um damit die sozialen Auswirkungen bei dem Aushandeln der nationalen Anpassungsprogramme berücksichtigen zu können.
Hintergrund:
Kommissionspräsident Juncker hatte im vergangenen Jahr immer wieder seine Entschlossenheit zur Einrichtung einer sozialen Säule in der EU deutlich gemacht. Bereits im März 2016 stellte die Europäische Kommission einen vorläufigen Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vor und lud zu einer breit angelegten Konsultation ein, die sich an die Bürgerinnen und Bürger, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Sozialeinrichtungen etc. richtete. Im Rahmen einer hochrangigen Sozial-Konferenz im Januar 2017 wurden die Ergebnisse der Konsultation vorgestellt.
Die jetzt gemachten Vorschläge sollen in Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat diskutiert und gemeinsam verabschiedet werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 26.04.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (27.04.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.