EU-Organe einigen sich auf neue Vorschriften zur sog. Portabilität - ab 2018 Nutzung aller digitalen Abos in allen EU-Mitgliedstaaten möglich
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Am 08.02.2017 haben sich Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates auf neue Vorschriften zur sog. Portabilität geeinigt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann, haben die VerbraucherInnen damit ab 2018 die Möglichkeit, ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen zu können.
Nach der grundsätzlichen Einigung muss nun der vereinbarte Wortlaut von den drei EU-Organen förmlich gebilligt werden; ab Anfang 2018 werden sie in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, da die Verordnung (gilt unmittelbar) für Anbieter und Rechteinhaber eine Übergangsfrist von neun Monaten vorsieht, damit sie sich auf die neuen Vorschriften einstellen können.
Die neuen Vorschriften gelten für alle Anbieter bezahlter Online-Inhaltdienste. Das sind beispielsweise Plattformen für den Videoabruf (Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Mubi, Chili TV), Online-Fernsehdienste (Viasat Viaplay, Sky Now TV, Voyo), Musikstreamingdienste (Spotify, Deezer, Google Music) oder Märkte für Onlinespiele (Steam, Origin)
Damit sich die Konzerne vor Missbrauch schützen können, sollen Sie laut Europäischer Kommission das Recht erhalten, ihre Kunden zu kontrollieren und das Wohnsitzland eines Abonnenten mit Hilfe von Überweisungsdaten, der IP-Adresse oder des Vertrags für den Internetanschluss festzustellen.
Bei der Mitteilung über die Einigung sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip, dass die Einigung einen weiteren wichtigen Schritt zur Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt darstelle. Die Verordnung ist für die Europäische Kommission ein erster Schritt zur Anpassung des EU-Urheberrechts an das digitale Zeitalter.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 08.02.2017
- EU-Nachrichten Nr. 03 vom 16.02.2017
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (28.02.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.