Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017 – Fortführung der 10 Politischen Prioritäten der Juncker-Kommission: "Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt"
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Im neuen Jahr wird sich die Europäische Kommission - gemäß des von Kommissionspräsident Juncker vorgestellten Jahresprogramms – auf die konsequente Fortführung und Umsetzung der 10 Politischen Prioritäten konzentrieren und die 21 genannten Schlüsselinitiativen umsetzen. "Ziel ist eine Europäische Union, die ihre großen gemeinsamen Vorhaben besser und schneller umsetzt. Dazu brauchen wir die aktive Mithilfe der anderen EU-Institutionen und all unserer Mitgliedstaaten, sonst gelingt das nicht", sagte Richard Kühnel, der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland in Berlin.
Im Dezember vergangenen Jahres hatten sich die Präsidenten von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission in einer gemeinsamen Erklärung auf die "gesetzgeberischen" Prioritäten für das Jahr 2017 geeinigt. Damit vorrangige Initiativen zügig vorankommen und noch vor Ende 2017 abgeschlossen werden können, hatten die drei Präsidenten zugesagt, die Arbeiten zur Behandlung und Verabschiedung der Prioritäten straff zu organisieren. Alle aufgeführten Maßnahmen im Jahresprogramm dienen gleichzeitig als Beitrag zur Vorbereitung auf die Feierlichkeiten des 60jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge im März 2017. Die Schlüsselinitiativen sind:
- Zur Schaffung neuer Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen: eine Initiative im Jugendbereich, einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und einen mehrjährigen Finanzrahmen;
- eine Halbzeitüberprüfung der Situation beim digitalen Binnenmarkt;
- bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Energieunion: Arbeitsschwerpunkt auf emissionsarme Verkehrsmittel und emissionsarme Mobilität;
- der Binnenmarkt soll vertieft und gerechter gestaltet werden durch Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Weltraumstrategie für Europa und des Aktionsplans für eine Kapitalmarktstrategie sowie durch Vorschläge für eine fairere Unternehmensbesteuerung;
- die Kommission wird Reformvorschläge für eine EU mit 27 Mitgliedstaaten machen, die Wirtschafts- und Währungsunion stärken und eine Europäische Säule der sozialen Rechte initiieren;
- Umsetzung der Strategie "Handel für Alle", Fortsetzung der Handelsgespräche mit Partnern und gleichzeitig Stärkung der handelspolitischen Schutzinstrumente;
- weitere Arbeit an der Verwirklichung einer Sicherheitsunion zur Bekämpfung des Terrorismus und die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre anpassen;
- die Europäische Migrationsagenda wird weiter umgesetzt werden;
- um Europas Rolle auf der internationalen Bühne zu stärken, wird die Europäische Kommission einen Aktionsplan auf den Weg bringen, zu dem auch ein Europäischer Verteidigungsfonds gehören wird, und die Kommission und die Hohe Vertreterin werden eine EU-Strategie für Syrien entwickeln und die globale EU-Strategie und die Partnerschaft EU-Afrika umsetzen;
- bestehende Rechtsakte werden mit den Vertragsvorschriften über delegierte und Durchführungsrechtsakte in Einklang gebracht und die Legitimität der bestehenden Verfahren für die Annahme bestimmter Sekundärrechtsakte auf den Prüfstand gestellt. Schließlich wird die Kommission größere Anstrengungen unternehmen, um das EU-Recht durchzusetzen.
Im Rahmen ihres REFIT-Programms (Programm zur Überprüfung bestehender Rechtsakte auf ihre Sinnhaftigkeit) schlägt die Europäische Kommission vor, 19 noch nicht verabschiedete "Gesetzesvorschläge" zurückzuziehen und 16 inzwischen überholte Rechtsakte aufzuheben. In diesem Zusammenhang plant die Europäische Kommission gleichzeitig die Umsetzung von beschlossenen Rechtsakten in den EU-Mitgliedstaaten stärker zu kontrollieren, u.a. in den Bereichen EU-Binnenmarkt und Umwelt, …."denn auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es vor Ort folgenlos bleibt".
Hintergrund:
Die Europäische Kommission schlägt für jedes Jahr ein Arbeitsprogramm vor, in dem sie ihre politischen und rechtlichen Schwerpunkte auflistet und erläutert. Dies gibt den anderen EU-Organen und den BürgerInnen die Gelegenheit, sich über die neuen Initiativen der Europäischen Kommission, die Zurückziehung nicht verabschiedeter Rechtsvorschriften und die Überprüfung von bestehenden EU-Vorschriften zu informieren.
Das Programm stellt der Präsident der Europäischen Kommission dem Europäischen Parlament während einer Plenardebatte vor, danach folgt eine Aussprache, in dem der Präsident Fragen der Europaabgeordneten beantwortet. Bei dem Arbeitsprogramm 2017 hat die Europäische Kommission gemäß einer im vergangenen Jahr geschlossenen Interinstitutionellen Vereinbarung erstmals eine Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgenommen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.01.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.