Ratspräsidentschaften in der Europäischen Union
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Die Europäische Union hat zurzeit 27 Mitgliedstaaten. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist neben dem Europäischen Rat (Treffen der Staats- und Regierungschefs) der Ministerrat, in den jedes EU-Mitgliedsland den zuständigen Fachminister entsendet. Es gibt zurzeit 10 Ministerräte, die so unterschiedliche Themen wie Auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen, Justiz und Inneres, Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei etc. für die Europäische Union als Ganzes beraten und entscheiden, d.h. die Fachminister können sowohl "EU-Gesetze" erlassen als auch über die Einführung neuer Politikmaßnahmen entscheiden.
Der Vorsitz bei allen Ministerräten (und vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auch der Vorsitz im Europäischen Rat) wechselt alle sechs Monate zu einem anderen EU-Mitgliedsland. In einem Beschluss vom 15.12.2005 wurde die Reihenfolge des Vorsitzes der Ministerräte bis einschließlich 2018 festgelegt. Deutschland hatte vom 01.01. bis 30.06.2007 die Ratspräsidentschaft inne, also in dem Jahr, in dem die EU ihr 50 jähriges Bestehen feierte.
Die EU-Mitgliedsländer bereiten sich intensiv auf die Übernahme der Ratspräsidentschaft vor, dies geschieht seit in Form der "Troika", d.h. in Zusammenarbeit sowohl mit dem Mitgliedsland, das vor, wie auch mit dem Mitgliedsland, das nach dem derzeitigen Mitgliedsland den Vorsitz inne hat; damit soll eine fortlaufende und in sich kohärente Politiksetzung gewährleistet werden.
Mit der Ratspräsidentschaft ist konkret die Aufgabe verbunden, die einzelnen Ministerräte inhaltlich vor- und nachzubereiten. Dies bedeutet vor allem, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen und durch Gespräche und Kompromissvorschläge evtl. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsländern zu beseitigen, damit Entscheidungen gefällt und umgesetzt werden können. Die Ratspräsidentschaft fällt auch die Funktion zu, zu den anderen EU-Organen und -institutionen Kontakt zu halten und mit diesen, wo notwendig, zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen.
Im Jahr 2010 hatten die Länder Spanien (01.01. bis 30.06.2010) und Belgien (01.07. bis 31.12.2010) jeweils für ein halbes Jahr den Vorsitz der Ministerräte inne, im kommenden Jahr Ungarn und Polen. Die Ziele und Pläne der Regierungen von Spanien und Belgien für ihre Präsidentschaft finden Sie im Folgenden erläutert.
Ungarn ist das dritte EU-Mitgliedsland in der Troika der EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Belgien und Ungarn), das am 01. Januar 2011 für die kommenden sechs Monate bis zum 30. Juni 2011 den Vorsitz aller 10 Ministerräte übernommen hat. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die bereits praktizierte enge Abstimmung der jeweiligen drei Mitgliedstaaten, die hintereinander den Ratsvorsitz innehaben, institutionalisiert. Dies bedeutet, dass sich die drei EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen; insbesondere bei der Bearbeitung und Bewältigung von Angelegenheiten, die die ganze Europäische Union, d.h. alle 27 Mitgliedstaaten betreffen, findet eine enge fachliche Abstimmung statt. Daher haben Spanien, Belgien und Ungarn ein gemeinsames Programm erarbeitet und umgesetzt.
Ungarn hat sich als letztes Land der Triopräsidentschaft eng mit Polen abgestimmt, das den ersten Vorsitz der nachfolgenden Triopräsidentschaft innehaben wird (Polen, Dänemark und Zypern).
Nach Polen (2. Halbjahr 2011) folgen Dänemark (1. Halbjahr 2012) und Zypern (2. Halbjahr 2012). Die nächste Triopräsidentschaft bilden Irland (1. Halbjahr 2013), Litauen (2. Halbjahr 2013) und Griechenland (1. Halbjahr 2014). Ab dem 2. Halbjahr 2014 bis Ende 2015 bilden Italien, Lettland und Luxemburg die nachfolgende Trioratspräsidentschaft.
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