Neue Tabak-Regeln gelten seit 20. Mai 2016 in allen EU-Ländern
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Ab sofort müssen alle EU-Staaten die Vorgaben der neuen EU-Tabakrichtlinie erfüllen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten vor zwei Jahren verabschiedet haben. Damit werden unter anderem größeren Warnhinweise in Text und Bild auf Zigarettenschachteln verpflichtend. Charakteristische Geschmacksrichtungen werden verboten, und die Informationen über Inhaltsstoffe verbessert. Zigarettenpackungen müssen quaderförmig sein, damit die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise gut sichtbar sind. Kleine oder unregelmäßig geformte Packungen sind künftig nicht mehr erlaubt. Ebenfalls verboten werden Packungen mit weniger als 20 Zigaretten. 10er-Packungen, die besonders attraktiv für junge Menschen mit begrenzter Kaufkraft sind, werden somit vom Markt verschwinden.
Neue Regeln gibt es auch für die Verpackung und Kennzeichnung von E-Zigaretten. Die Richtlinie über Tabakerzeugnisse verbietet elektronische Zigaretten nicht. Sehr wohl werden erstmals bestimmte Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an nikotinhaltige E-Zigaretten aufgestellt. Unmissverständliche Informationen über das, was sich ändert und was sich nicht ändert, finden Sie in den unten stehenden Links.
Die Angaben zu den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionswerten (TNCO) auf Zigaretten und Drehtabak werden durch einen Informationshinweis an die Verbraucher ersetzt: "Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind." Untersuchungen zeigen, dass die TNCO-Angaben die Verbraucher insofern irreführen, als sie suggerieren, dass einige Erzeugnisse weniger gesundheitsgefährdend sind als andere. Der neue Informationshinweis informiert genauer über die tatsächlichen gesundheitlichen Folgen des Rauchens.
EU-Gesundheitskommissar Kommissar Vytenis Andriukaitis zeigte sich sehr zuversichtlich, dass die Vorgaben wirksam und unverzüglich von allen EU-Staaten umgesetzt werden: "Von jetzt an müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie erfüllen. Die für Tabakerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt geltenden Maßnahmen sollen zu einer Verringerung der Zahl der Tabakkonsumenten führen, vor allem junge Menschen vom Tabakkonsum abhalten und letztlich allen EU-Bürgern die schädlichen Folgen des Tabakkonsums vor Augen führen." Der Tabakkonsum ist pro Jahr für etwa 700.000 vorzeitige Todesfälle in der EU verantwortlich.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle ab 20. Mai 2016 hergestellten Erzeugnisse, doch dürfen die Mitgliedstaaten den Verkauf alter Bestände noch ein weiteres Jahr lang zulassen.
Quelle und weitere Informationen:
- Statement von Kommissar Andriukaitis
- EU-Tabakpolitik
- EU-Tabakerzeugnisse
- Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie
- Fragen und Antworten: Neue Vorschriften für Tabakerzeugnisse
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.05.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.