Mediengesetze für das 21. Jahrhundert
Europa |
Kommission will 30 Jahre alte audiovisuelle Mediengesetze reformieren und stellt und ihren Ansatz für Online-Plattformen vor
Gerechte Bedingungen für alle Anbieter audiovisueller Inhalte, besserer Schutz für Kinder, wirkungsvolles Vorgehen gegen Aufstachelung zum Hass und Förderung europäischer Inhalte: Die EU-Kommission will die seit 30 Jahren geltenden audiovisuellen Mediengesetze reformieren und stellt jetzt ihren Ansatz für Online-Plattformen vor. "Ich wünsche mir, dass Online-Plattformen sowie die audiovisuelle und die kreative Branche zu Motoren der digitalen Wirtschaft werden. Sie sollten nicht durch unnötige Vorschriften ausgebremst werden. Sie benötigen die Sicherheit eines modernen und fairen Rechtsrahmens. Diesen haben wir jetzt vorgestellt", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip.
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, fügte hinzu: "Die Art, wie wir fernsehen oder Videos anschauen, mag sich verändert haben, nicht jedoch unsere Werte. Mit diesen neuen Vorschriften werden wir den Medienpluralismus sowie die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen wahren und sicherstellen, dass auf Videoplattformen für die Aufstachelung zum Hass kein Platz ist. Außerdem wollen wir für gleiche Wettbewerbsbedingungen, verantwortungsvolles Verhalten, Vertrauen und Fairness im Umfeld der Online-Plattformen sorgen. Unsere heutige Mitteilung zu diesem Thema umreißt unsere Vorstellung davon, wie das geschehen soll."
Vorschläge zur Änderung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste
- Schutz für Kinder und vor Aufstachelung zum Hass für alle Bürger
Plattformen, die große Mengen an Videos organisieren und markieren, müssen Minderjährige vor schädlichen Inhalten (z. B. Pornografie und Gewalt) sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen. Im Einzelnen vorgesehen sind Mechanismen, mit deren Hilfe die Nutzer schädliche Inhalte melden oder anzeigen können, Altersüberprüfungssysteme bzw. Systeme zur elterlichen Kontrolle. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zukunftsfähig und wirksam sind, wird die Kommission alle Videoplattformanbieter einladen, im Rahmen einer Allianz für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet an einem Verhaltenskodex für die Branche mitzuarbeiten. Anstelle einfacher Selbstregulierung werden die für audiovisuelle Medien zuständigen nationalen Regulierungsstellen die Befugnis zur Durchsetzung der Vorschriften erhalten. Dies kann - je nach den nationalen Rechtsvorschriften - auch Geldstrafen nach sich ziehen. - Stärkung der für die für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen
Mit der Richtlinie wird nun sichergestellt, dass die Regulierungsstellen wirklich unabhängig von den Regierungen und der Branche sind und ihre Aufgabe bestmöglich wahrnehmen können, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die audiovisuellen Medien im Interesse der Zuschauer handeln. Die Rolle der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), die aus Vertretern aller 28 nationalen Regulierungsstellen besteht, wird in den EU-Rechtsvorschriften verankert. Die ERGA wird die im Wege der Ko-Regulierung entwickelten Verhaltenskodizes prüfen und die Europäische Kommission beraten. - Mindestanteil für europäische Inhalte
Die Kommission möchte, dass die Fernsehveranstalter weiterhin mindestens die Hälfte der Sendezeit für europäische Werke aufwenden. Außerdem will sie Anbieter von Abrufdiensten verpflichten, in ihren Katalogen einen Mindestanteil europäischer Inhalte von 20 Prozent anzubieten. In dem Vorschlag wird außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten von in ihrem Land verfügbaren Abrufdiensten verlangen dürfen, einen finanziellen Beitrag zu europäischen Werken zu leisten. Derzeit investieren Fernsehveranstalter rund 20 Prozent ihrer Einnahmen in selbst produzierte Inhalte, Anbieter von Abrufdiensten dagegen weniger als 1 Prozent. - Flexiblere Werbung
Die Fernsehveranstalter erhalten mehr Flexibilität in Bezug darauf, wann Werbung gezeigt werden darf: die Obergrenze eines Sendezeitanteils von 20 Prozent zwischen 7 Uhr und 23 Uhr bleibt erhalten; anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde können die Fernsehveranstalter allerdings nun freier entscheiden, wann im Tagesverlauf sie Werbung zeigen. Fernsehveranstaltern und Anbietern von Abrufdiensten wird außerdem mehr Flexibilität beim Einsatz von Produktplatzierung und Sponsoring eingeräumt, solange die Zuschauer darüber informiert werden. Zuschauer, die von zu viel Fernsehwerbung genervt sind, können auf werbefreie Online-Angebote umsteigen, die es noch vor zehn Jahren nicht gab. Die überarbeiteten Vorschriften für die audiovisuellen Medien tragen diesen und weiteren neuen Gegebenheiten Rechnung.
Diese neuen Initiativen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurden zusammen mit einem Maßnahmenpaket zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU (Pressemitteilung) vorgestellt.
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