Europäischer Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsland bis zu 12 Monate in einem gemeinnützigen Projekt - neuer Eurodesk-Film informiert über ein Beispiel aus Irland
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Das neue mehrjährige Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist Anfang 2014 angelaufen und fördert im Rahmen des Unterprogramms "Jugend in Aktion" auch Aufenthalte von jungen Leuten im EU-Ausland. Der sog. "Europäische Freiwilligendienst" gibt jungen Menschen zwischen 17 und 30 Jahren die Möglichkeit, zwischen zwei und 12 Monaten in einem EU-Mitgliedsland eine individuellen oder auch Gruppenfreiwilligendienst (max. 30 Freiwillige) zu absolvieren. In einem neuen Film von Eurodesk produziert und auf der web-site eingestellt, informiert dieser in einem Beispiel über den einjährigen Freiwilligendienst von einem jungen deutschen Studenten, der ein Jahr in Dublin gelebt und sich dort in einem Jugendzentrum engagiert hat. Der Film ist über den link www.rausvonzuhaus.de/eurodesktv zu sehen. Eurodesk ist ein europäisches Informationsnetzwerk mit Koordinierungsstellen in 33 Ländern und über 1.200 lokalen Servicestellen. Eurodesk berät u.a. Jugendliche über die verschiedenen Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen.
Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) richtet sich an alle Jugendlichen zwischen 17 und 30 Jahren. Der Vorteil: Der EFD ist – bis auf einen evtl. eigenen Beitrag zu den Reisekosten – kostenfrei und gewährt neben einem auf die Lebenshaltungskosten des jeweiligen EU-Landes abgestimmten monatlichen Geldbetrag auch ein Taschengeld. Bei Teilnahme von jungen, behinderten Menschen werden die entstehenden Kosten zu 100 % übernommen, die Notwendigkeit und der Zusammenhang mit dem EFD müssen dann im Förderantrag dargelegt werden. In der Regel dauert der EFD zwischen zwei und zwölf Monate, bei Gruppenfreiwilligendiensten und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf sind auch Aufenthalte zwischen 2 Wochen und 2 Monaten möglich. Vor, während und nach dem Aufenthalt werden die Jugendlichen pädagogisch begleitet. Dieses pädagogische Begleitprogramm umfasst ein Ausreiseseminar/-vorbereitung vor der Abreise durch die Entsendeorganisation und ein EFD-Rückkehrevent im Heimatland nach Beendigung des EFD, ein Einführungsseminar und ein Seminar zur Zwischenauswertung im Gastgeberland durch die Nationalen Agenturen. Für EFD-Projekte, die länger als zwei Monate dauern, gibt es für die sprachliche Vorbereitung ein online-basiertes tool, für dessen Nutzung die Nationalen Agenturen nach grundsätzlicher Bewilligung Lizenzen an die Jugendlichen vergeben.
Ein EFD kann nur erfolgen, wenn es eine Partnerschaft zwischen dem/den Freiwilligen, der Entsende- und der Aufnahmeorganisation gibt. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Projekte ein klar definiertes pädagogisches Ziel haben, das auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse des/der Freiwilligen abgestimmt ist. Die Entsendeorganisation kann sich der Jugendliche selbst aussuchen, über eine Beratung bei der Nationalen Agentur Jugend für Europa in Bonn erhalten junge Leute auch Hinweise auf infrage kommende Entsendeorganisationen (web-site: www.jugendfuereuropa.de).
Förderprioritäten
Für das Jahr 2016 hat die Europäische Kommission zwei Prioritäten ausgegeben, denen die Projekte genügen müssen. Die EFD-Projekte müssen u.a. marginalisierte junge Menschen erreichen, kulturelle Diversität fördern, interkulturellen und religiösen Dialog, die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Achtung vor Menschenrechten entwickeln sowie Projekte, die Medienkompetenzen, kritisches Denken und den unternehmerischen Sinn junger Menschen erhöhen. Angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingskrise in der EU und Europa legt die Europäische Kommission besonderen Wert darauf, diejenigen Mobilitätsprojekte zu unterstützen, die Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten mit einbeziehen.
Der Jugendliche selber kann keinen Antrag stellen, dies muss für ihn die Entsende- oder Aufnahmeorganisation übernehmen. Die Nationale Agentur Jugend für Europa rät dazu, idealerweise einen Vertrag zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisation abzuschließen, der die Einzelheiten der Zusammenarbeit, die Verantwortlichkeiten, die Aufteilung der Fördermittel und weitere wichtige Details regelt. Der Antrag kann nur noch elektronisch gestellt werden, eine Entscheidung wird durch die Nationale Agentur getroffen.
Nach Beendigung des EFD erhält der Jugendliche einen sog. Youthpass. Dieser gibt Auskunft über die geleisteten Tätigkeiten sowie die erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten während des Freiwilligendienstes.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-NACHRICHTEN Nr. 5 vom 17.03.2016
- jugend-in-aktion.de
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.04.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.