Europäische Kommission zieht positive Bilanz zur Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
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Die Europäische Kommission hat Anfang Oktober 2016 eine positive Bilanz zur Europäischen Jugendgarantie und zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative = YEI) gezogen. Danach haben, seitdem die Jugendgarantie ins Leben gerufen wurde, neun Millionen junge Menschen ein Angebot der Europäischen Jugendgarantie angenommen, die meisten davon konnten ein Stellenangebot erhalten. Dies war Grund für Kommissionspräsident Juncker sich in seiner Rede zur Lage der Union am 14.09.2016 für eine weitere Verbreitung der Jugendgarantie einzusetzen. Dabei werde sich die Kommission, so Juncker, auf die Regionen und Jugendlichen konzentrieren, die eine Unterstützung am dringendsten benötigten.
Zu den Ergebnissen der Förderung sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen: "Die Maßnahmen und Reformen im Rahmen der Jugendgarantie haben für mehr als 9 Millionen junge Menschen etwas zum Positiven verändert. Die Jugendgarantie hat wichtige Reformen der Bildungssysteme und der Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten unterstützt und Partnerschaften gefördert, die jungen Menschen bessere Chancen eröffnen sollen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit weiterem politischem Engagement, ausreichenden Ressourcen und Entschlossenheit die Früchte der bisherigen Arbeit ernten und die Ziele erreichen können, die wir alle anstreben. Deshalb hat die Kommission vor kurzem vorgeschlagen, die Haushaltsmittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis 2020 zu erhöhen."
Jugendgarantie
Die Jugendgarantie wurde von der Europäischen Kommission als Reaktion auf die große Jugendarbeitslosigkeit im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise in den südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen. Diese soll jungen Leuten, die nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz finden oder die ihren Arbeitsplatz verlieren, ein konkretes und qualitativ hochwertiges und auf die persönliche Situation zugeschnittenes Angebot für eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung machen und ihnen so helfen, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Die Jugendgarantie soll Jugendliche unter 25 Jahre in den EU-Mitgliedstaaten und in den Regionen unterstützen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit bei über 25 Prozent liegt. Von Seiten der Mitgliedstaaten erfolgt eine finanzielle Ergänzung der EU-Förderung durch Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zur kontrollierten Umsetzung der Jugendgarantie haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission jährliche Umsetzungspläne vorgelegt; in diesen werden die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Jugendgarantie aufgeführt, der Zeitrahmen für die wichtigsten Reformen und Maßnahmen dargelegt, die Rolle der Behörden und der notwendigen Partner sowie die Finanzierung der Angebote beschrieben.
Ansprechpartner in Deutschland
In jedem Mitgliedstaat ist eine Behörde für die Umsetzung der Jugendgarantie zuständig. In Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig, konkret für die Einrichtung und Verwaltung sowie für die Koordinierung der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen. Die Bundesagentur für Arbeit als untergeordnete Behörde ist ebenfalls zuständig (für die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder einer Ausbildung). In manchen Städten gibt es zusätzlich Jugendberufsagenturen als lokale Anlaufstellen für Jugendliche, die Hilfe beim Übergang von der Schule in den Beruf benötigen.
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative)
Diese wurde 2013 ins Leben gerufen, um jungen Menschen unter 25 Jahren in den EU-Mitgliedstaaten und in den Regionen, in denen 2012 die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent lag, gezielt zu unterstützen. Die sog. Youth Employment Initiative (YEI) wurde von der Europäischen Kommission mit Finanzmitteln in Höhe von 6,4 Mrd. € ausgestattet. Diese Finanzmittel haben die schnelle Umsetzung der YEI in den Mitgliedstaaten und nach Aussagen der Europäischen Kommission die direkte Unterstützung von 1,4 Mio. jungen Menschen in der EU ermöglicht (NEET´s = Not in Employment, Education or Training).
Aufgrund der bisherigen Erfolge will die Europäische Kommission die Haushaltsmittel für die YEI bis 2020 noch einmal erhöhen, und zwar um 1 Mrd. Euro für die YEI, die noch einmal um 1 Mrd. Euro aus dem ESF ergänzt wird; hierdurch sollen bis 2020 1 Mio. junge Leute unterstützt werden. Die Nachforschungen der Europäischen Kommission zeigen, dass die Jugendarbeitslosigkeit immer noch ein gravierendes Problem ist, jedoch ist die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen seit 2013 um 1,4 Mio. zurückgegangen und die der NEET´s um 900.000 gesunken.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (27.12.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.