Europäische Kommission veröffentlicht Länderberichte im Rahmen des Europäischen Semesters 2016
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Im Rahmen der Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde 2012 als eine Maßnahme das Europäische Semester eingeführt. Mit diesem neuen wirtschaftspolitischen Verfahren soll verhindert werden, dass die EU-Mitgliedstaaten durch falsche Strukturpolitik ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich in ihrer Wirtschaftspolitik mehr aufeinander abstimmen, denn ihre Volkswirtschaften wachsen im EU-Binnenmarkt zusammen. Und falsche Weichenstellungen in den nationalen Haushalten können Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten oder die EU als Ganzes haben.
Mit dem sog. Europäischen Semester (so bezeichnet, weil es sechs Monate dauert, was einem Semester an einer Universität entspricht) hat die Europäische Kommission ein vorbeugendes Überwachungsinstrument erhalten und kann rechtzeitig gemeinsam mit dem ECOFIN-Rat (Rat der Wirtschafts- und Finanzminister) und dem Europäischen Rat (Treffen der Staats- und Regierungschefs) auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen.
Das Europäische Semester folgt einem festen Plan und beginnt mit der Vorlage des Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission; in diesem analysiert sie die wirtschaftliche Ausgangslage der EU und legt ihre wachstums- und arbeitsmarktpolitischen Prioritäten zur Bewältigung der anliegenden aktuellen Herausforderungen für die Union als Ganzes dar. Nach Beschluss durch die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Frühjahrsgipfel legen die EU-Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage der Europäischen Kommission ihre nationalen Haushaltspläne vor. Mit der Vorlage der nationalen Haushaltspläne legen die EU-Mitgliedstaaten parallel die sog. nationalen Reformprogramme gemäß der Vorgaben der Strategie Europa 2020 vor. Die Reformprogramme umfassen die politischen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die gleichzeitige Vorlage beider Pläne ermöglicht eine Abstimmung von Finanz- und Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten auf die Ziele und Vorgaben der EU-Wachstumsstrategie. Nach Prüfung der Pläne spricht die Europäische Kommission Empfehlungen für jedes EU-Mitgliedsland aus, die abschließend vom ECOFIn-Rat und von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Empfehlungen in ihren nationalen Haushalten nicht umsetzen, doch ist angesichts der immer noch schwierigen ökonomischen Situation in der EU ein gewisser Druck auf die EU-Staaten gegeben, den Hinweisen zu folgen.
In ihrer Verlautbarung vom 09.03.2016 teilt die Europäische Kommission mit, dass die EU-Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Behebung ihrer wirtschaftlichen Ungleichgewichte verzeichnen und auch bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Vorjahres vorangekommen sind. Im November 2015 hatte die Europäische Kommission entschieden, 18 Mitgliedstaaten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, bei der bewertet werden sollte, ob sie makroökonomische (große) Ungleichgewichte aufweisen, bei 12 Mitgliedstaaten kam sie zu diesem Ergebnis.
Für Deutschland bemerken die Brüsseler Prüfer den immer noch hohen Leistungsbilanzüberschuss und ihrer Ansicht nach zu schwache Investitionen.
Gestrafftes Verfahren bei Ungleichgewichten
Wie in der Mitteilung von Oktober 2015 über die Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion angekündigt, hat die Europäische Kommission das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten klarer und transparenter gestaltet, in dem sie die Zahl der Kategorien zur Qualifizierung von Ungleichgewichten von sechs auf vier reduziert hat:
- Keine Ungleichgewichte
- Ungleichgewichte
- Übermäßige Ungleichgewichte und
- Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte (Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten)
Alle EU-Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt werden, sollen ab jetzt einem spezifischen Monitoring unterzogen werden, das an das Ausmaß und die Art der bestehenden Ungleichgewichte angepasst ist. Der gesamte Prozess wird durch einen intensiveren Dialog mit den nationalen Behörden, durch Expertenbesuche und durch Fortschrittsberichte gezielt begleitet.
In den kommenden Wochen will die Europäische Kommission mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Gespräche über die Ergebnisse ihrer Prüfung führen. Im April sollen dann die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme und ihre nationalen Stabilitätsprogramme vorlegen. Mit diesen umfassenden Informationen ausgestattet will die Europäische Kommission im Frühjahr die länderspezifischen Empfehlungen vorlegen (incl. der haushaltspolitischen Leitlinien), in denen sie die wichtigsten wirtschaftspolitischen Herausforderungen benennt.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 09.03.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.03.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.