Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Kernenergie in der Europäischen Union
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Am 04.04.2016 hat die Europäische Kommission eine Analyse zur Kernenergie in der EU vorgelegt und in dem sog. Nuklearprogramm (Nuclear Illustrative-Programme, PINC) einen Schwerpunkt auf Investitionen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb vorhandener Kernanlagen gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der geschätzte Finanzierungsbedarf bei der Stilllegung von Kernkraftwerken und der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Den Bericht sieht die Europäische Kommission als Gesprächsgrundlage und will dabei auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen.
In der EU gibt es dem Bericht zufolge derzeit 129 Kernkraftanlagen in 14 Mitgliedstaaten, die zusammengenommen eine Gesamterzeugungskapazität von 120 GWe haben; davon sind 89 AKW nicht mehr in Betrieb, und drei vollständig stillgelegt, zehn EU-Mitgliedsländer planen derzeit neue AKW. Den Finanzierungsbedarf für Sicherheitsverbesserungen und den sicheren Betrieb vorhandener Anlagen beziffert der Bericht auf 45 - 50 Mrd. € bis zum Jahr 2030. Die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente belaufen sich nach Schätzung der Europäischen Kommission bis zum Jahr 2050 auf 253 Mrd. €.
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten frei sind, über den Energiemix in ihrem Land zu entscheiden, doch sind sie gemäß der Strategie für die Energieunion und der Strategie für eine sichere Energieversorgung, verpflichtet, die höchsten Standards bei technischer Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgung von Abfällen sowie Nichtverbreitung von Kernmaterial zu beachten.
Zusammen mit diesem Bericht hat die Europäische Kommission heute eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten für die Anwendung von Artikel 103 des Euratom-Vertrags vorgelegt. Danach werden die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, die Kommission zu informieren und deren Stellungnahme abzuwarten, bevor sie Kernenergie-Abkommen mit Drittländern abschließen. Mit der Empfehlung will die Europäische Kommission das Verfahren schneller und effizienter gestalten. Die Empfehlung gibt Auskunft darüber, welches die wichtigsten Aspekte und Anforderungen sind, die die EU-Mitgliedsländer bei der Aushandlung solcher Abkommen berücksichtigen sollten, insbesondere in Bezug auf die neuen Richtlinien über nukleare Sicherheit und die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič, zuständig für die Energieunion, sagte bei der Vorstellung des Berichts: "Beruhend auf dem Input der Mitgliedstaaten liefert das hinweisende Nuklearprogramm der Kommission (PINC) ein nützliches Gesamtbild des gesamten Lebenszyklus der Kernkraft in Europa: von der Brennstoffherstellung am "Front-End" über Sicherheitsverbesserungen und Langzeitbetrieb bis zum "Back-end" des Zyklus, der Abfallentsorgung und Stilllegung. Das PINC leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie für die Energieunion, indem die Investitionen der Mitgliedstaaten unter den Gesichtspunkten der technischen Sicherheit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung sowie der Führungsrolle in Technologie und Wirtschaft betrachtet werden."
Der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar, Miguel Arias Cañete, erklärte: "Fünf Jahre nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi hat Europa seine Lektion gelernt. Das hinweisende Nuklearprogramm bietet erstmalig einen Überblick über alle Investitionsaspekte der Kernenergie in einem einzigen Dokument. So trägt es zur öffentlichen Debatte über Kernenergiefragen bei. Gemeinsam dürften wir in der Lage sein, Lösungen zu finden, um in ganz Europa zusammenzuarbeiten, so dass sichergestellt wird, dass das Wissen über den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken ausgetauscht wird und nicht separat von jeder einzelnen Regulierungsbehörde erarbeitet werden muss, und dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zu ihrer endgültigen Beseitigung finanziell durch die Mitgliedstaaten abgesichert ist."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 04.04.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (11.04.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.