Europäische Kommission stellt weitere 50 Millionen Euro für nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte zur Verfügung
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Die Europäische Kommission hat am 16.12.2016 eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Initiative für nachhaltige Stadtentwicklung veröffentlicht (Urban Innovative Actions). Der Förderaufruf ist mit Finanzmitteln in Höhe von 50 Mio. € verbunden; Städte ab einer Einwohnerzahl von 50.000 können sich direkt um die EU-Fördermittel, die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung kommen, für innovative städtische Projekte bewerben. Die Projektvorschläge sollen aus den Bereichen Integration von Migrantinnen und Migranten, städtische Mobilität und Kreislaufwirtschaft kommen und den Städten helfen, urbane Herausforderungen zu bewältigen. Die Projekte können eine Laufzeit von max. drei Jahren haben und werden zu max. 80 % von der Europäischen Kommission co-finanziert, Antragsfrist ist der 14. April 2017. Die Bewerbung erfolgt online, d.h. papierlos direkt bei dem hierfür eingerichteten Sekretariat in Nord-Pas de Calais.
Die für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin, Corinna Cretu erklärte im Zusammenhang mit dem Aufruf: "Mit dieser Initiative geben wir den Städten die Möglichkeit, ihre Ideen in konkrete Projekte umzusetzen, die wir anschließend auf EU-Ebene teilen können. Denn wir wissen, dass die Lösungsansätze für die drängendsten Herausforderungen wie Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung oder Klimawandel von den Städten selbst kommen werden. Die Städteagenda soll deshalb ihre Rolle stärken und ihnen die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen".
Im Rahmen eines ersten Aufrufs waren 18 Projekte von 387 Bewerbungen ausgesucht und von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt worden, so z.B. eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Dienstleistungen in Wien, um Migrantinnen und Migranten bei ihrer Integration in die Stadt zu unterstützen, in Madrid wurden in vier Stadtvierteln mit hoher Arbeitslosenquote Zentren eingerichtet, deren Aufgabe die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Energie, Mobilität, Recycling und Lebensmittel ist.
Hintergrund:
Die Förderaufrufe der Europäischen Kommission gehen auf den "Pakt von Amsterdam" zurück, der am 30. Mai 2016 von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde; in dem Pakt sind die Grundsätze der Städteagenda festgelegt. In den Städten der EU-Mitgliedstaaten leben 70 % der BürgerInnen und 55 % der Ausgaben werden von den Städten getätigt; nach allgemeiner Überzeugung werden 70 % der EU-"Gesetze" in den Städten umgesetzt und angewendet. Viele Städte sind daher an einer engen Kooperation mit der Europäischen Kommission interessiert, um Erfahrungen und Kompetenzen auszutauschen. Die Europäische Kommission will im Rahmen des Pakts von Amsterdam und durch die Förderung von Projekten in 12 Themenbereichen die Städte bei der Bewältigung moderner Herausforderungen finanziell und ideell unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.12.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.