Europäische Kommission registriert verbesserte Zahlungsmoral von Behörden und Unternehmen - Richtlinie aus 2013 zeigt Wirkung
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Am 26. August 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass die EU-Regelungen zum Zahlungsverzug greifen und dies vor allem Fortschritte für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU's) bedeutet. Nach den Recherchen der Europäischen Kommission hat sich die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen seit in Kraft treten der Richtlinie um 10 Tage verkürzt. Auch wenn dies ein erfreuliches Ergebnis sei, betont die Europäische Kommission die Notwendigkeit weiterer Fortschritte.
Anlässlich der Bekanntgabe der Ergebnisse sagte die für die Bereiche Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin, Elzbieta Bienkowska: "Wir überwachen die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie sehr genau und konnten einen kontinuierlichen Rückgang der durchschnittlichen Zahlungsfristen in der EU feststellen. Trotzdem entstehen vielen Unternehmen, insbesondere KMU, immer noch Probleme durch verspätete Zahlungen, was letzten Endes der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU schadet. Es ist für Behörden eine echte Herausforderung, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen zu müssen. Wir müssen noch einiges tun, um dafür zu sorgen dass schnelle Zahlungen die Regel werden. Wir möchten alle EU-Länder dazu aufrufen, noch stärker gegen Zahlungsverzug vorzugehen".
Die Richtlinie war seinerzeit von der Europäischen Kommission initiiert worden, weil aufgrund langer Beobachtung und Klagen der Wirtschaft deutlich wurde, dass nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen Unternehmen, insbesondere KMU's, oft in den Konkurs führte. Dies ist laut Europäischer Kommission immer noch so, täglich gehen in ganz Europa Dutzende von KMU's in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden; dies wiederum vernichtet Arbeitsplätze, individuellen Wohlstand und den wirtschaftlichen Aufschwung eines Landes und verhindert neue Geschäftsmöglichkeiten.
Die überarbeitete Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr musste von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach den Vorgaben müssen Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen; nur in besonderen Ausnahmefällen kann diese Frist auf 60 Tage verlängert werden. Unternehmen sind nach der Richtlinie gehalten, Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu bezahlen, wenn nicht mit dem Geschäftspartner ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; allerdings dürfen die evtl. Vereinbarungen den Gläubiger nicht grob benachteiligen.
Nach dem jetzigen Bericht zufolge sind die Fortschritte erzielt worden, weil die EU-Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen zur Beachtung der Vorgaben ergriffen haben. Zusätzlich empfiehlt die Europäische Kommission weitere Maßnahmen, insbesondere eine engere und kontinuierliche Überwachung der Entwicklung der durchschnittlichen Zahlungsfristen auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 26.08.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.09.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.