Europäische Kommission legt Vorschläge für die Zukunft der Energie- und Klimapolitik vor ("Saubere Energie für alle Europäer")
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Die Europäische Kommission hat am 30.11.2016 Vorschläge für die Zukunft der Energie- und Klimapolitik gemacht und damit ihre Vorreiterrolle beim Übergang zu einem umweltfreundlichen Energiesystem unterstrichen. Das "Winterpaket" umfasst Gesetzesvorschläge, Berichte und Mitteilungen, die drei Kernziele verfolgen:
- Energieeffizienz hat die oberste Priorität,
- Europa ist entschlossen, eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien einzunehmen und
- der Übergang zu sauberen Energien muss sich für die VerbraucherInnen fair gestalten lassen
Die Gesetzesvorschläge zum Thema "Saubere Energie für alle Europäer" betreffen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Gestaltung des Strommarktes, Sicherheit der Stromversorgung und Steuerung der Energieunion. Außerdem schlägt die Europäische Kommission neue Möglichkeiten für das Ökodesign sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor.
Energieeffizienz
Als übergeordnetes Ziel schlägt die Kommission eine verbindliche EU-weite Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent bis 2030 vor. Mit den heutigen Vorschlägen aktualisiert die Kommission die bestehende Energieeffizienzrichtlinie und will die Energieverbrauchserfassung und -abrechnung für Verbraucher von Heiz- und Kühlenergie verbessern.
Darüber hinaus schlägt die Kommission Änderungen an der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor, um Gebäude "intelligenter" zu machen – durch Förderung der Nutzung der Informationstechnologie und sonstiger moderner Technologien, darunter auch Gebäudeautomatisierung und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, um einen effizienten Betrieb der Gebäude sicherzustellen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission entfallen auf den Gebäudesektor derzeit 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Europa. In diesem Zusammenhang verweist sie darauf, dass zwei Drittel der Gebäude in der EU errichtet wurden, bevor Energieeffizienzstandards eingeführt wurden; die Renovierungsrate betrage derzeit nur rund 1 Prozent pro Jahr. Mit den Änderungen an der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden möchte die Europäische Kommission die Renovierung des Gebäudebestands in den EU-Mitgliedstaaten beschleunigen und dessen CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts so weit wie möglich senken.
Nach bisherigen Erfahrungen verbessern Ökodesign-Maßnahmen und das Ökolabel die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten und verringern Emissionen, Abfall und die Energieabhängigkeit. Schätzungen zufolge werden die jährlichen Energieeinsparungen im Rahmen von Ökodesign-Maßnahmen bis 2020 dem jährlichen Energieverbrauch Italiens entsprechen. Die Europäische Kommission schätzt, dass das jährliche Einsparpotenzial an Energiekosten für europäische Haushalt bis zu 500 Euro pro Jahr betragen könne. Im Mittelpunkt des Ökodesign-Arbeitsplans stehen daher die Produkte mit dem größten Einsparpotenzial. So enthält der neue Ökodesign-Arbeitsplan für den Zeitraum 2016-2019 eine Liste neuer Produktgruppen sowie eine Beschreibung des Beitrags von Ökodesign-Maßnahmen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft.
Erneuerbare Energien
Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird nach Aussagen der Europäischen Kommission zusammen mit den Vorschlägen für die Neugestaltung des Strommarkts und für die Governance einen Rechtsrahmen schaffen, der für Investitionssicherheit und für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Technologien sorgen wird, ohne die Klimaschutz- und Energieziele zu gefährden.
Die erneuerbaren Energien sollen sich nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission stärker am Markt orientieren, wobei ungenutztes Potenzial erschlossen werden und die Planungssicherheit und Sichtbarkeit im Interesse der Investoren gewährleistet werden müsse. Neue Regeln sollen es den Erneuerbare-Energien-Erzeugern ermöglichen, einen immer höheren Anteil ihrer Erlöse im Markt zu erzielen.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, den Vorrang erneuerbarer Energien in den Netzen zu beenden. Im Gegenteil: Durch den neuen Rechtsrahmen werde sichergestellt, dass erneuerbare Energien in vollem Umfang in den Strommarkt einbezogen werden könnten, gleichzeitig werde aber auch dafür gesorgt, dass die marktbezogenen Bestimmungen erneuerbare Energien nicht diskriminieren.
Die vorrangige Einspeisung werde für bestehende Anlagen, kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen und Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien weiterbestehen; für andere Anlagen sollen unabhängig von der verwendeten Technologie, diskriminierungsfreie Regeln für den Netzzugang Dritter gelten. Zudem sollte eine Kürzung der Bereitstellung erneuerbarer Energien als Letztes erfolgen.
In der von den Experten der Europäischen Kommission überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden die bestehenden EU-Kriterien für die Nachhaltigkeit von Bioenergie beibehalten und auf Biomasse und Biogas für die Wärme- und Stromerzeugung ausgedehnt.
Die Richtlinie enthalte die folgenden vier neuen Anforderungen für den Zeitraum nach 2020:
- Fortschrittliche Biokraftstoffe müssen mindestens 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als fossile Kraftstoffe.
- Ein neues Nachhaltigkeitskriterium für forstwirtschaftliche Biomasse, die für die Energieerzeugung genutzt wird, um das Risiko eines zu hohen Holzeinschlags zu begrenzen und die Anrechnung und Verbuchung für LULUCF zu gewährleisten.
- Eine THG-Einsparvorgabe von 80 Prozent für die Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas (für Großanlagen mit einer Brennstoffkapazität von mindestens 20 MW).
- Eine Vorgabe, wonach für die Stromerzeugung aus Biomasse hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie eingesetzt werden muss (mit Bestandschutz für bestehende Anlagen).
Ein faires Angebot für die Verbraucher
Energie ist ein unerlässliches Gut und für eine umfassende Teilhabe an der modernen Gesellschaft unbedingt notwendig. Die Europäische Kommission ist entschlossen, die Umstellung auf umweltfreundliche Energie für die betroffenen Sektoren, Regionen oder schutzbedürftigen Teile der Gesellschaft fair zu gestalten und zeigt sich daher entschlossen, die VerbraucherInnen bei dieser Umstellung zu unterstützen.
Alle Verbraucher in der EU würden das Recht haben, Strom zu erzeugen, entweder für den eigenen Verbrauch oder um ihn zu speichern, mit anderen zu teilen oder an den Markt zu verkaufen. Diese Änderungen solle Haushalten und Unternehmen eine verstärkte Teilnahme am Energiesystem, eine bessere Steuerung ihres Energieverbrauchs und die Reaktion auf Preissignale ermöglichen.
Die Kommission will ferner die Einführung intelligenter Zähler beschleunigen und den Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung gewährleisten, die nach ihrer Überzeugung für die Einbeziehung der Verbraucher in den Markt unerlässlich sind.
Das Einverständnis der VerbraucherInnen vorausgesetzt, sollen die Marktteilnehmer Zugang zu nützlichen Verbraucherdaten haben, die es ihnen ermöglichen sollen, den Verbrauchern maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Die Europäische Kommission zeigt sich hier überzeugt, dass ein besser regulierter und diskriminierungsfreier Zugang zu Verbraucherdaten durch eine Intensivierung des Wettbewerbs den Verbrauchern zugutekommen werde.
Die Europäische Kommission will auch die Energiearmut, die in allen EU-Mitgliedstaaten eine große Herausforderung darstelle und auf geringe Einkommen und nicht energieeffiziente Wohnungen zurückzuführen sei, bekämpfen; so entfielen nach Auswertungen der Europäischen Kommission im Jahr 2014 fast 9 Prozent der Gesamtausgaben der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in der EU auf Energie.
Zusammenfassend betont die Europäische Kommission enthalte das Winterpaket ein neues Konzept für den Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten der Verbraucher durch die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz gehöre.
Zur Erläuterung des Pakets erklärte der für die Energieunion zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič:
"Mit dem heute vorgestellten Paket soll der Übergang zu sauberer Energie bei gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft unterstützt werden. Europa hat in den letzten Jahren die globale Klimapolitik angeführt und wird auch jetzt durch die Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltige Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen mit gutem Beispiel vorangehen. Die heutigen Vorschläge betreffen alle Branchen im Zusammenhang mit sauberer Energie: Forschung und Innovation, Qualifikationen, Gebäude, Industrie, Verkehr, digitale Wirtschaft, Finanzen, um nur einige zu nennen. Unsere Vorschläge sollen allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Mittel an die Hand geben, größtmöglichen Nutzen aus dem Übergang zur sauberen Energie zu ziehen."
Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte:
"Unsere Vorschläge ermöglichen eine erhebliche Steigerung der Nachfrage nach neuen Technologien, schaffen günstige Voraussetzungen für Investoren, stärken die Stellung des Verbrauchers, sorgen für besser funktionierende Energiemärkte und helfen uns, unsere Klimaziele zu erreichen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir das verbindliche Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent erreicht haben, so dass sich unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringert, Arbeitsplätze geschaffen und die Emissionen weiter reduziert werden. Durch den Übergang zu sauberer Energie steht die Energiebranche Europas kurz vor einer Revolution. Und wie Paris gezeigt hat, können wir diese nur dann bewältigen, wenn wir zusammenarbeiten. Mit ihren Vorschlägen hat die Kommission den Weg zu einem wettbewerbsfähigeren, moderneren und umweltfreundlicheren Energiesystem geebnet. Wir zählen nun auf das Europäische Parlament und unsere Mitgliedstaaten, dieses Realität werden zu lassen."
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