EU-Mitgliedstaaten stimmen Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission zur weiteren Nutzung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zu
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Die EU-Mitgliedstaaten haben am 12.07.2016 einem Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zeitlich beschränkt und mit bestimmten Einschränkungen für weitere 18 Monate zuzulassen. Im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) stimmten die VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten zu, dass die gefährlichen Beistoffe (sog. POE-Tallowamine) verboten werden und Glyphosat in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen nur minimal eingesetzt sowie die Verwendung in der Ernte einer verstärkten Prüfung unterzogen wird. Diese Vorschläge hatte die Europäische Kommission bereits Ende Juni 2016 gemacht, ohne dass es jedoch zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten gekommen wäre; auch bei der vierten Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten kam weder eine ausreichende Mehrheit für noch gegen eine die Verlängerung zustande, 20 Staaten wollten die Genehmigung über den 30. Juni 2016 hinaus verlängern, hatten aber nicht genug Stimmen (Deutschland hat sich jeweils enthalten).
Der Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission stützte sich auf die "extrem sorgfältigen und strikten" wissenschaftlichen Bewerrtungen der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sowie nationaler Agenturen der Mitgliedstsaaten. In den vergangenen Wochen hatten Wissenschaftler immer wieder darauf hingewiesen, dass Glyphosat in Verdacht steht, Krebs zu erzeugen; dies hatte aber die EFSA und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgrund ihrer Untersuchungen für unwahrscheinlich gehalten.
Bis Februar 2018 soll nun eine endgültige Prüfung von Glyphosat durch ein Gutachten der EU-Chemikalienagentur ECHA abgeschlossen sein, inwieweit von der Chemikalie ein Gesundheitsrisiko ausgeht.
Die Europäische Kommission hatte in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass unabhängig von einer EU-basierten Entscheidung jeder EU-Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, ob Glyphosat nur eingeschränkt verwendet oder ganz verboten werden soll. Bei einem evtl. kommenden EU-weiten Verbot der Chemikalie dürfte dieses allerdings in der gesamtem EU nicht mehr angewandt werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 12.07.2016
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.07.2016) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.