EU-Bankenabwicklung ist seit dem 01. Januar 2016 in Kraft
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Mit Jahresbeginn 2016 ist der Bankenabwicklungsmechanismus in Kraft und kann seine Arbeit aufnehmen. Dieser stellt sicher, dass eine Bank, die in finanzielle Schieflage gerät oder aufgrund zu vieler ausstehender Fälligkeiten vor der Pleite steht, nicht mehr durch Steuergelder gerettet werden muss, sondern umstrukturiert wird oder abgewickelt werden kann.
Der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus setzt sich aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und den einheitlichen Abwicklungsfonds zusammen.
Beide Institutionen gehen auf einen seinerzeitigen Beschluss der EU-Finanzminister vom 19.12.2013 zurück. Damit sollte der Weg zu einer Bankenunion beschritten werden, d.h. Bankenaufsicht (durch die Europäische Zentralbank) und Bankenabwicklung (durch den o.g. Ausschuss) sollen zentral für das gesamte EU-Gebiet erfolgen. Mit diesen Maßnahmen soll der Finanzsektor in der EU stabilisiert werden.
Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung, deren Vorsitzende die frühere Chefin der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Elke König ist, hat seine Tätigkeit zum 01.01.2015 aufgenommen. Er übernimmt bei Banken, die in finanzielle Turbulenzen geraten, die Beurteilung der Sachlage und entscheidet über Rettung, d.h. Umstrukturierung oder Abwicklung. Zur Finanzierung finanzieller Verpflichtungen von Krisenbanken wird unter der Aufsicht des Ausschusses ein einheitlicher Abwicklungsfonds eingerichtet, in den die Banken im gesamten EU-Gebiet einzahlen müssen.
Die Euro-Staaten hatten vereinbart, zum 01.03.2014 einen durch zwischenstaatliche Verträge vereinbarten Abwicklungsfonds einzurichten, der sich allein aus Beiträgen der Banken finanziert. Der Fonds soll innerhalb von 10 Jahren 55 Mrd. € ansammeln und schrittweise vergemeinschaften. Vor 2024 haben die Euro-Staaten die Pflicht, nationale Rettungsfonds einzurichten und aufzubauen (in Deutschland bereits vorhanden).
Der Ausschuss wird bei seiner Tätigkeit eng mit der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Kommission und den nationalen Abwicklungsgremien der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 04.01.2016
- Siehe auch den Artikel im Internetauftritt des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein "EU-Finanzminister treffen wichtige Beschlüsse zur Bankenunion …" vom 23.12.2013 unter der Rubrik "EU-Aktuell"
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