Europäische Kommission legt Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vor
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Nach der Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von Anfang Dezember 2014 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgelegt. Dieser soll den rechtlichen und inhaltlichen Rahmen für die in den kommenden drei Jahren geplanten öffentlichen und privaten Investitionen in Höhe von 315 Mrd. € bilden. Der Vorschlag regelt folgende Themenkomplexe:
Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Der EFSI ist das Hauptinstrument zur Mobilisierung von bis zu 315 Mrd. € bis 2017. Dieser entsteht durch eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB). Zweck des EFSI ist, durch die Bereitstellung einer Summe von 21 Mrd. € die Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der EU beseitigen zu helfen, um hierdurch Investitionen in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union in ausgewählten Bereichen zu fördern. Die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen aber auch Unternehmen mit bis zu 3000 MitarbeiterInnen zugute kommen.
EU-Garantiefonds
Der Garantiefonds soll als Absicherung für etwaige Verluste des EFSI für (grenzüberschreitende) Projekte bereitgestellt werden. Zu Beginn des Einsatzes kommen acht Mrd. € aus verschiedenen Bereichen des EU-Haushaltes, z.B. aus dem Programm Horizont 2020 (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und Connecting Europe (Finanzinstrument für die Förderung von Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie). Die weiteren acht Mrd. € sollen u.a. von Zahlungen aus dem EU-Haushalt und Renditen (Gewinne) aus investierten Garantiefondsmitteln erwirtschaftet werden. Um die Finanzmittel einstellen zu können, ist eine Änderung des EU-Haushaltes für 2015 notwendig, mit der die Einzahlung der ersten Gelder in den Garantiefonds rechtlich ermöglicht wird. Weitere fünf Mrd. € sollen von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellt werden.
Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen sich bei Einverständnis der beitragsleistenden Parteien (Europäische Kommission, EIB und Europäischer Investitionsfonds) auch Dritte an dem Garantiefonds beteiligen dürfen, d.h. die EU-Mitgliedstaaten, nationale Förderbanken oder öffentliche Stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten befinden, Einrichtungen des privaten Sektors und auch Einrichtungen außerhalb der EU. Wenn Dritte Beiträge leisten, werden sie in die Leitungsstruktur des Fonds eingebunden und haben dann je nach Höhe der Beiträge Mitspracherechte.
Mit den Finanzmitteln des Garantiefonds soll gefördert werden:
- Infrastrukturentwicklung u.a. in den Bereichen Verkehr (insbesondere in Industriezentren), Energie (insbesondere Energieverbundnetze) und digitale Infrastruktur
- Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation
- Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales
- Bereitstellung von Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern (sog. Midcaps)
- Es sollen Projekte gefördert werden, die innerhalb der kommenden drei Jahre ihre Investitionsziele erreichen können
Fördergrundsätze:
Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen Investitionen des EFSI folgende Projekte fördern:
- Es sollen strategische Investitionen mit hohem wirtschaftlichem Mehrwert gefördert werden, die dazu beitragen, die politischen Ziele der EU zu erreichen
- Projekte mit hohem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Wert. Dabei sollte es sich um Projekte handeln, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördern
- Projekte mit höherem Risiko- und Ertragsprofil, d.h. nur solche Vorhaben, die eine Finanzierung aus anderen Quellen nicht zu vernünftigen Bedingungen erhalten können
- Projekte, von denen wirtschaftliche und technische Tragfähigkeit erwartet wird
- Es sollen grundsätzlich Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten gefördert werden, nicht nur in den am stärksten von der Finanzkrise betroffenen EU-Mitgliedstaaten.
Investitionsausschuss
Mit der EFSI-Vereinbarung wird ein Investitionsausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, potenzielle Maßnahmen anhand der Investitionsgrundsätze des EFSI zu prüfen und die Bereitstellung der EU-Garantie zu genehmigen und dies unabhängig von dem geografischen Standort des Projektes. Der Investitionsausschuss setzt sich aus sechs unabhängigen Experten und einem geschäftsführenden Direktor zusammen. Die Experten sollen über ein hohes Maß an Erfahrung mit Projektfinanzierungen auf den die Projekte betreffenden Märkten verfügen.
Europäische Plattform für Investitionsberatung
Der EFSI sieht für die Beratung und Begleitung der Investitionsprojekte eine Europäische Plattform für Investititonsberatung (European Investment Advirosy Hub = EIAH) vor; dieser soll potentielle Interessenten in allen EU-Mitgliedstaaten eine verstärkte Unterstützung bei der Projektentwicklung und -vorbereitung anbieten und dabei auf die Sachkenntnis der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank, von nationalen Förderbanken und auf die der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen. Damit soll der EIAH nach dem Wunsch der Europäischen Kommission als "zentrale Anlaufstelle für technische Fragen" zu Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten dienen.
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Nach Überzeugung der Europäischen Kommission gibt es in der EU eine "erhebliche Zahl potenziell tragfähiger Projekte", die keine Finanzierung erhalten, weil sie in ihren Einzelheiten nicht bekannt sind und/oder mit (finanziellen) Unsicherheiten behaftet sind. Dies führe dazu, dass an sich förderungswürdige Projekte bei interessierten Investoren nicht bekannt seien bzw. diese das mit einer Investition verbundene finanzielle Risiko nicht einschätzen könnten. Um diese Unsicherheiten gar nicht erst entstehen zu lassen, will die Europäische Kommission gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank und mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung eines transparenten Verzeichnisses laufender und zukünftiger investitionsgeeigneter Projekte aufbauen. Das Projektverzeichnis soll sicherstellen, dass regelmäßig zuverlässige Informationen über Investitionsprojekte öffentlich zugänglich sind und den interessierten Investoren verlässliche Angaben geben können, anhand derer sie eine eigene mögliche Entscheidung zur Beteiligung an einem Projekt treffen können.
In das Investitionsverzeichnis sollen Vorhaben aufgenommen werden, die entweder gänzlich von privaten Investoren oder mit Unterstützung anderer auf europäischer oder nationaler Ebene angesiedelter Instrumente finanziert werden können. In diesem Zusammenhang weist die europäische Kommission ausdrücklich darauf hin, dass eine Aufnahme in die Liste jedoch nicht gleichbedeutend sei mit einer Finanzierungszusage. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der EFSI auch Projekte auf die Liste und für eine Finanzierung vorschlagen kann, wenn diese nicht auf der Liste stehen.
Eine gemeinsam von Europäischer Kommission und Europäischer Investitionsbank eingesetzte Taskforce hatte bereits ca. 200 mögliche Projekte (die von den EU-Mitgliedstaaten gemeldet worden waren) im Wert von 1,3 Billionen € zusammengestellt.
Lenkungsrat
Der EFSI soll von einem Lenkungsrat geleitet werden, der gemäß den vorgegebenen Zielen die strategische Ausrichtung, die strategische Portfoliostrukturierung und die operationellen Grundsätze und Verfahren bestimmt; hierzu gehören auch die Investitionsgrundsätze für Projekte, die vom EFSI gefördert werden können.
Der Lenkungsrat trifft seine Entscheidungen einvernehmlich, kann jedoch keine Entscheidung gegen eine Mehrheit der Europäischen Kommission oder der Europäischen Investitionsbank treffen.
Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank richten Beratungsdienst über Finanzinstrumente ein
Am 19. Januar 2015 hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank einen neuen Beratungsdienst über die Finanzinstrumente im Rahmen des EFSI eingerichtet. Auf einer zweitägigen Konferenz stellten Jyrki Katainen, Vize-Präsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, Corinna Cretu, Kommissarin für Regionalpolitik und Wilhelm Wolterer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank den sog. "FI-Compass" vor. Diese Plattform soll die Verwaltungsbehörden für die EU-Strukturfonds und potentielle Investoren besser auf die Nutzung der verschiedenen Finanzinstrumente vorbereiten. Zu den Finanzinstrumenten des EFSI gehören Darlehen, Garantien, Beteiligungen, Risikokapital unter Umständen in Kombination mit Zinsvergünstigungen oder Beiträgen zu Prämien für Bürgschaften.
Europäische Investitionsbank gibt grünes Licht für die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen vor Errichtung des EFSI
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können noch vor dem Inkrafttreten der EFSI-Verordnung finanzielle Unterstützung erhalten; dies hat die Europäische Investitionsbank am 17.02.2015 entschieden. Das Geld für die KMU wird über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) bereitgestellt. Der EIF ist Teil der EIB-Gruppe und deckt das Risiko von Transaktionen mit Zwischenhändlern mit zusätzlichen Krediten ab bis der EFSI seine Arbeit aufnehmen kann.
Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, begrüßte die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank: "Das ist ein großartiger Tag für europäische kleine Unternehmen. Diese Neuigkeiten der EIB bedeuten, dass bis zum Sommer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Finanzierungsbedarf und innovative Mittelständler in ganz Europa von einer Zufuhr an dringend benötigtem Kapital profitieren könnten. Wir haben gesagt, dass wir dabei helfen wollen, dass Europa wieder investiert - und heute machen wir genau das."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 19.01.2015
- EU-Aktuell vom 17.02.2015
- Artikel Rheinische Post vom 20.12.2014
- Rundschreiben LKT Nr. 058/15 vom 28.01.2015
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/213 und (EU) Nr. 1316/2013 vom 13.01.2015
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