EU-Außenbeauftragte stellt neuen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie vor
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Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini und Neven Mimica, zuständiger EU-Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung haben am 28. April 2015 einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015 bis 2019 vorgelegt. Mogherini ist entschlossen, an die Erfolge des Aktionsplans von 2012 - 2014 anzuknüpfen. Im Mittelpunkt der Agenda sollen erneut die Menschenrechte stehen. Mogherini sagte in der gemeinsamen Erklärung: "Menschenrechte gehören zu den übergeordneten Prioritäten meines Mandats; sie werden ein Kompass in allen Beziehungen innerhalb der EU-Institutionen sowie mit Drittländern, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft sein".
Das strategische Rahmenwerk und der neue EU-Aktionsplan legen die EU darauf fest, Menschenrechte in allen externen (politischen) Beziehungen ohne Ausnahme zu fördern. Daher soll der Aktionsplan für alle Weltreligionen gültig sein, d.h. es sollen auch lokale Anforderungen und Besonderheiten berücksichtigt werden.
Dazu führten Mogherini und Mimica weiter aus: Diese Mitteilung kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt, da die Welt ihre Entwicklungsagenda für die kommenden Jahre neu definiert und Menschenrechte und demokratischen Werte in vielen Teilen der Welt oft infrage gestellt werden, wenn nicht ignoriert werden.
Der EU-Aktionsplan nennt fünf Aktionsbereiche:
- Größere Bedeutung der Rolle lokale Akteure
- Die Schlüsselfragen der Menschenrechte aufgreifen und behandeln
- Sicherstellung einer umfassende Beachtung der Menschenrechte in Konflikten und Krisen
- Stärkung einer besseren Kohärenz und Beständigkeit bei der Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie
- Vertiefung bei der Behandlung und der Ergebnisse bei der Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie
Beide Kommissare streben an, dass der neue EU-Aktionsplan vor der Sommerpause vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten angenommen wird und dann in Kraft treten kann.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 29.04.2015
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