Vorbeugender Brandschutz
Sicherheit |
Unter dem Begriff des Brandschutzes werden zunächst folgende großen Bereiche zusammengefasst:
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Abwehrender Brandschutz
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Vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Der Abwehrende Brandschutz befasst sich generell mit den Vorkehrungen zur Bekämpfung von Schadensfeuern. Die Kommunen halten Feuerwehren vor, bilden Feuerwehrleute aus und fort, stellen die Löschwasserversorgung sicher, bieten Brandschutzberatungen an usw.. Auch große Betriebe, die eine Werkfeuerwehr vorhalten, sind auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes tätig. Die weiteren in diesem Kapitel "Feuerschutz" beschriebenen Einrichtungen oder Funktionen (Kreisbrandmeister, Einsatzleitwagen, Atemschutzübungsstrecke) sind durchgängig dem Oberbegriff des abwehrenden Brandschutzes zuzuordnen.
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz ist objektbezogen, d. h. er orientiert sich am individuellen Gebäude und seiner Nutzung. Folgende Bereiche werden unterschieden:
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baulicher Brandschutz
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anlagentechnischer Brandschutz
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organisatorischer Brandschutz
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes werden bereits bei der Planung eines Gebäudes die künftige Nutzung, die Lage und Gebäudegeometrien berücksichtigt. Es werden Brandabschnitte geplant, angemessene Flucht- und Rettungswege vorgesehen und Baustoffe nach bestimmten Feuerwiderstandsklassen ausgewählt.
In dieses Bauwerk wird der anlagentechnische Brandschutz eingebaut, der beispielsweise aus Brandmeldeanlagen, Hydranten und Sprinkleranlagen, Entrauchungsanlagen oder abgesetzten Bedienfeldern für die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen durch die Feuerwehr bestehen kann.
Im dritten und letzten Schritt beschreibt der organisatorische bzw. betriebliche Brandschutz die individuell entwickelte betriebliche Organisation. Die kann aus einer Brandschutzordnung, Alarmplänen und Feuerwehrplänen bestehen. Ferner gehört die regelmäßige Unterweisung der Belegschaft zum Verhalten im Brandfalle dazu und ggf. die Ausbildung von Betriebsangehörigen zu Feuerlöschhilfskräften. Die Überwachung von Prüfintervallen des anlagentechnischen Brandschutzes fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des organisatorischen Brandschutzes.
Die Dienstleistung "Vorbeugender Brandschutz" des Kreises bezieht sich schwerpunktmäßig auf den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz. Im Rahmen von Bau- oder baulichen Erweiterungsmaßnahmen werden Bauherren und Architekten durch die Bauaufsichtsbehörde individuelle Maßnahmen aus brandschutztechnischer Sicht vorgegeben, die sowohl dem Schutz von Bewohnern oder Mitarbeitern dienen als auch die bauliche Investition und ggf. die Umwelt schützen.
Die Zuweisung der Aufgabe ergibt sich aus § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG), wonach die Brandschutzdienststellen nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen haben. Der Rhein-Kreis Neuss ist Brandschutzdienststelle für die Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen. Die Städte Dormagen, Grevenbroich und Neuss nehmen die Aufgabe durch eigene hauptamtliche Feuerwehrbeamte wahr.